Im Amtsgerichtsbezirk Hamm gibt es 17 Schiedsstellen; von denen der Schiedsamtsbezirk 4 (Hamm-Bahnhofsviertel) zum 1. April neu zu besetzen ist. Insbesondere in Zeiten überlasteter Gerichte ist das Schiedsamt ein wichtiges und wertvolles Ehrenamt. Das Schiedsamt ist Gütestelle im außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren. Es sieht in einigen Fällen zwingend einen Einigungsversuch vor, bevor Klage erhoben werden darf. Das Schiedsamt ist als Organ der Rechtspflege für strafrechtliche als auch bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zuständig. Als neutrale Vermittler setzen sich die Schiedspersonen nach dem Motto „Sich vertragen ist besser als klagen“ dafür ein, Streitigkeiten gütlich und einvernehmlich beizulegen. Dadurch sorgen sie für eine zeit- und kostensparende Schlichtung zwischen den streitenden Parteien. Ein im Schlichtungsverfahren geschlossener Vergleich ist für beide Parteien bindend.
Voraussetzungen für das Ehrenamt
Schiedsmann oder Schiedsfrau kann nur werden, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt und nicht unter Betreuung steht. Die Schiedsperson soll im Schiedsamtsbezirk wohnen und mindestens 30, aber noch nicht 75 Jahre alt sein. Bewerber:innen sollten Verhandlungsgeschick und Einfühlungsvermögen besitzen und die Möglichkeit haben, die Schlichtungsverhandlungen in den eigenen Räumlichkeiten durchzuführen. Durch den geleisteten Eid sind die Schiedspersonen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Schiedsperson übt die Tätigkeit ehrenamtlich aus, erhält jedoch eine Entschädigung zur Abgeltung der allgemeinen Aufwendungen. Interessierte können sich beim Rechtsamt der Stadt Hamm (Caldenhofer Weg 2, 59065 Hamm, 17-7022) melden.
Pressestelle der Stadt Hamm
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
Fon: 02381/17-3551
Fax: 02381/17-103551
Die Pressestelle "Stadt Hamm" ist Mitglied bei presse-service.de [https://www.presse-service.de/]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.