Meldungsdatum: 20.01.2023

Geflügelpest bei einer Graugans in der Fuldaaue festgestellt – Stallpflicht für Geflügel im Risikogebiet um die Fuldaauen

Bei einer Graugans, die in der Fuldaaue krank aufgefunden wurde, ist die hochansteckende Geflügelpest festgestellt worden. Ein entsprechender Verdachtsbefund des Hessischen Landeslabors (LHL) ist am 18. Januar vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt worden.

Zum Schutz vor einem Eintrag des hochgefährlichen Seuchenerregers in Hausgeflügelbestände muss das Federvieh im ausgewiesenen Risikogebiet ab Samstag, 21. Januar 2023, aufgestallt werden. Geflügel aus dieser Restriktionszone darf außerdem nicht zu Geflügelschauen verbracht werden.

 

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe oder Aviäre Influenza genannt, greift weiter um sich. Im letzten Jahr sind ganzjährig Geflügelpestfälle nachgewiesen worden - sowohl bei Wildvögeln als auch bei Hausgeflügel. Das Geschehen erstreckt sich über ganz Deutschland, allerdings mit einer deutlichen Häufung entlang den nord-östlichen Küstengebieten.

 

In den Herbst- und Wintermonaten steigt das Risiko nochmals deutlich an: Wenn Zugvögel an Rast- und Sammelplätzen zusammenkommen – wozu auch die Fuldaauen bei Kassel gehören – dann ist die Gefahr einer Einschleppung und Ausbreitung der Vogelgrippe besonders hoch. Aufgrund der zunehmend milden Witterungsverhältnisse überwintern viele Wasservögel mittlerweile auch im Bereich solcher Sammelplätze – d.h. sie fliegen entweder nicht mehr oder erst bei Kälteeinbrüchen weiter in den Süden.

Zuletzt gab es im benachbarten Nordrhein-Westfalen auffallend zahlreiche Ausbrüche sowohl bei Wildvögeln als auch in Geflügelhaltungen. In grenznahen Teilgebieten des Landkreises Kassel und Waldeck-Frankenberg mussten bereits im Dezember entsprechende Restriktionszonen errichtet werden.

 

Nun ist bei einer Graugans, die in der Kasseler Fuldaaue krank aufgefunden wurde, das hochansteckende Geflügelpestvirus nachgewiesen worden. Bereits Anfang Januar war bei einer Wildgans in dem Gebiet Influenza-Virus nachgewiesen worden, allerdings handelte es sich damals um eine Erregervariante mit nur geringen krankmachenden Eigenschaften (sogenanntes niedrigpathogenes Influenzavirus).

 

Stallpflicht und Verbot der Teilnahme an Geflügelschauen

„Aufgrund des aktuellen Nachweises müssen Maßnahmen getroffen werden, um eine Verschleppung des Geflügelpestvirus in Hausgeflügelbestände zu vermeiden. Hierzu gehört die Aufstallung von Geflügel, das im ausgewiesenen Risikogebiet um die Fuldaauen gehalten wird. Ebenso darf aus dem Risikogebiet kein Federvieh zu Geflügelschauen oder ähnlichen Veranstaltungen verbracht werden“, sagt Dr. Heiko Purkl, Leiter der Abteilung Tierseuchenbekämpfung bei der Stadt Kassel. Die entsprechende Allgemeinverfügung, in der das Risikogebiet beschrieben ist, tritt ab Samstag, den 21. Januar 2023 in Kraft.

 

Die angeordnete Stallpflicht bedeutet, dass das Geflügel entweder

 

 

Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen auch außerhalb des Risikogebietes

Auch außerhalb des ausgewiesenen Restriktionsgebietes sind Geflügelhalter dazu aufgerufen, bestimmte Vorsichtsmaßnahmen strikt einzuhalten, um eine Einschleppung des gefährlichen Erregers in ihre Bestände zu vermeiden. Dabei sind keineswegs nur Großbetriebe gefährdet, sondern auch Kleinst- und Hobbyhaltungen. Zu solchen Biosicherheitsmaßnahmen gehören insbesondere:

 

 

„Wer außerhalb des ausgewiesenen Risikogebietes Geflügel hält und somit nicht direkt von der Stallpflicht betroffen ist, sollte sein Federvieh dennoch bestmöglich schützen: Dies kann erfolgen, indem der Freilandauslauf auch außerhalb der Restriktionszone freiwillig und im eigenen Interesse zumindest teilweise eingeschränkt wird – z. B. indem den Tieren nur noch ein Teil der gesamten Auslauffläche zur Verfügung gestellt wird“, erläutert Purkl. Optimalen Schutz kann man erreichen, wenn der Auslaufbereich mit engmaschigen Netzen umspannt wird und Volieren von oben abgedeckt werden.

 

Geflügelhaltung anmelden

Wer sein Geflügel noch nicht beim Veterinäramt und bei der Hessischen Tierseuchenkasse angemeldet hat, muss dies schleunigst nachholen.  Die entsprechenden Meldebögen sowie Informations- und Merkblätter zur Geflügelhaltung und zur Vogelgrippe finden Sie auf der Homepage des Veterinäramtes (www. kassel.de → Suchfunktion: ‚Geflügel‘).

 

Umgang mit toten Wildvögeln

Wer tote oder kranke Wildvögel der folgenden Arten findet, sollte dies dem Veterinäramt mitteilen, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann:

Das Veterinäramt der Stadt Kassel ist telefonisch erreichbar unter 0561/ 787 33 36 oder per E-Mail (veterinaer@kassel.de).

 

Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten in einem bestimmten Areal innerhalb kurzer Zeit tot aufgefunden werden.

 

Pressekontakt: Michael Schwab


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Stallpflicht für Geflügel angeordnet

©  Grafik Stadt Kassel
Stallpflicht für Geflügel angeordnet

In diesem markierten Gebiet gilt die Stallpflicht für Geflügel.