Meldungsdatum: 25.01.2023
Voraussichtlich ab dem 01. März können Interessierte ihre Unterlagen zur Beantragung eines Kleinprojekts im Regionalbudget 2023 einreichen. Voraussetzung: Die Maßnahme kostet nicht mehr als 20.000 €. Falls es zur Förderung kommt, winken den Antragstellern bis zu 80 % Förderung. Umgesetzt werden müssen die Kleinprojekte zwischen Mitte Mai und Mitte November.
Das Regionalbudget ist ein Förderprogramm vorrangig für Vereine, das Bund und Land in Ergänzung zur bestehenden LEADER-Projekt-Förderung als Bonus zur Verfügung stellen. Es gilt für kleinere Maßnahmen, an der Zuwendung sind die Bundesrepublik Deutschland sowie das Land Nordrhein-Westfalen über den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) mit 90 % beteilig, 10 % der Förderung stammen zusätzlich aus Mitteln des LEADER-Vereins und werden in der Region „Kulturlandschaft Westmünsterland e.V.“ somit von den Städten Ahaus und Gronau sowie den Gemeinden Heek, Legden und Schöppingen getragen. Unterstützt werden investive Maßnahmen und Anschaffungen mit einem Fördersatz von bis zu 80 % – also maximal 16.000 € pro Projekt. Die Mittel sind allerdings begrenzt: Bis zu 200.000 € können an Antragsteller verteilt werden – gehen mehr Anträge ein, als ins Budget passen, muss die Region – wie bereits in den Vorjahren – eine qualitative Auswahl treffen. Die Kriterien dafür sind unter https://leader-ahl.de/ veröffentlicht.
In den letzten Jahren konnten durch das Regionalbudget insgesamt rund 50 Projekte von Antragstellenden gefördert werden. Das Regionalbudget erfreut sich inzwischen großer Beliebtheit, die Nachfrage ist groß. Die Spielregeln für die Teilnahme am Förderprogramm sind überschaubar: Wer auf die Förderung zugreifen möchte, muss sich bewerben. Dazu muss ein Förderantrag an das Regionalmanagement der LEADER-Region im Bewerbungszeitraum vom 01. bis 31. März 2022 gestellt werden, bis dahin sichtet und bearbeitet das Regionalmanagement alle Anträge und gibt Hilfestellungen. Aber man sollte sich sputen: So sind u.a. Angebote für die Förderleistungen einzuholen, was derzeit in verschiedenen Branchen schon einmal etwas dauern kann.
Damit Interessierte die Antragstellung im einmonatigen Zeitfenster bereits vorher vorbereiten können, gibt es eine allgemeine Informationsveranstaltung rund um das Thema Kleinprojektförderung/Regionalbudget. Dort gibt es Informationen zum Förderansatz, zum Wettbewerb, zur Antragstellung und zur Projektauswahl.
Die Veranstaltung findet digital via Zoom statt am Montag, den 13. Februar 2023 um 19 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, hier ist der Link zur Veranstaltung: https://us02web.zoom.us/j/85216519678?pwd=VG04bHY2VVR6eDRNSHc3OFJtd0FyZz09#success
Die Projekte, die den Zuschlag schließlich erhalten, können voraussichtlich ab Mitte Mai in die Umsetzung gehen und müssen bis Mitte November umgesetzt und abgeschlossen werden. Gefördert werden die Maßnahmen mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten, also maximal 16.000 €. Die restlichen Mittel müssen die Antragsteller als Eigenmittel aufbringen. Ebenfalls wichtig: Die Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip, die Projektkosten müssen von den Antragstellern also zunächst vorfinanziert werden.
Sämtliche Planungen zum Regionalbudget stehen allerdings noch unter einem Vorbehalt: Bund und Land müssen die Mittelbereitstellung für 2023 noch bestätigen, damit gerechnet wird für Ende Februar/Anfang März.
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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