Meldungsdatum: 01.02.2023
Die ersten beiden Beteiligungsverfahren am Regionalplan Ruhr hatten 2018 und 2022 zu tausenden Stellungnahmen und Anregungen geführt. Diese wurden vom Regionalverband Ruhr (RVR) als Regionalplanungsbehörde fachlich und rechtlich ausgewertet und gegebenenfalls im Entwurf berücksichtigt. Ein drittes Beteiligungsverfahren war von der RVR Verbandsversammlung im September 2022 beschlossen worden.
Hintergrund der erneuten Beteiligungsrunde ist insbesondere ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zum Kiesabbau, der Änderungen des Landesentwicklungsplans zur Folge hatte. Damit musste der Entwurf des Regionalplans Ruhr an die geänderten Vorgaben angepasst werden. Details zum Urteil finden sich auf der Webseite des RVR, www.rvr.ruhr, im Bereich Pressemitteilungen, Stichwort Oberverwaltungsgericht.
Auch Kommunen, Verbände, Fachbehörden sowie Bürgerinnen und Bürger aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis haben ab dem 6. Februar und bis zum 31. März Gelegenheit, sich zu den geänderten Inhalten des Planes zu äußern.
Nach dem gültigen Landesplanungsgesetz NRW erfolgt das Auslegen in den Kreisen und kreisfreien Städten ausschließlich elektronisch. Abrufbar ist der Entwurf des Regionalplans inklusive überarbeiteter Begründung und ergänztem Umweltbericht unter www.regionalplanung.rvr.ruhr. Dort finden Interessierte auch weitere Informationen zur Einsicht und zu möglichen Stellungnahmen.
Die Stellungnahmen werden vom RVR wieder fachlich und rechtlich ausgewertet und gegeneinander sowie untereinander abgewogen und dann der Verbandsversammlung zur Beratung vorgelegt.
Die Entwürfe des Regionalplans Ruhr sind in einem intensiven Dialog mit den 53 Kommunen und vier Kreisen innerhalb des Verbandsgebiets des RVR sowie mit Fachbehörden, Verbänden und Kammern entstanden.
Pressekontakt: Lisa Radtke
Ennepe-Ruhr-Kreis
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