Meldungsdatum: 07.02.2023
Neben professionellen Berufsrichtern spielen auch juristische Laien eine wichtige Rolle in unserem Rechtssystem. Die Rede ist von Schöffen. Bundesweit, so auch in Winterberg werden Schöffen für die nächste Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. In Winterberg sind es insgesamt 3 Schöffen, die am Landgericht Arnsberg und dem Schöffengericht in Brilon als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes in der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen sollen. Ebenfalls werden Jugendschöffen gesucht.
„Schöffen nehmen aktiv an der Rechtsprechung teil und leisten so einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie begleiten den Prozess von der Anklage bis zum Urteil, das sie gemeinsam mit dem Berufsrichtern fällen. Im Erwachsenenstrafrecht urteilen sie im Rahmen des anwendbaren Straf- und Strafprozessrechts, auch bezeichnet als allgemeines Strafrecht. Die Aufgabe einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen besteht darin, im Strafverfahren gegen erziehungs- und sozialisationsbedürftige Jugendliche und junge Heranwachsende Jugendrichterinnen und Jugendrichter bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Schöffen sind zwar an die Gesetze gebunden, benötigen jedoch keine juristischen Kenntnisse“, so erklärt Pauline Schmitt, zuständig bei der Stadt Winterberg für Wahlen, die Aufgaben der Schöffen. Die Auswahl der Schöffinnen und Schöffen erfolgt über Vorschlagslisten, die dieses Jahr neu aufgestellt wird. Die Liste sollte alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen und mindestens doppelt so viele Personen enthalten wie letztlich benötigt werden.
Die Voraussetzungen
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Winterberg wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Ebenso sollen hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (zum Beispiel Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener nicht zu Schöffinnen und Schöffen gewählt werden. Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung wie beispielsweise ehrenamtliche Tätigkeiten im Jugendbereich oder in Sportvereinen verfügen.
Bewerbungen sind ab sofort möglich
Interessierte für das Schöffenamt im allgemeinen Strafrecht können sich bis zum 31.03.2023 bei der Stadt Winterberg bewerben. Für das Amt eines Jugendschöffen richten Interessierte die Bewerbung bis zum 03.03.2023 ebenfalls an die Stadt Winterberg. Das für die Bewerbung erforderliche Formular ist auf der Internetseite der Stadt Winterberg unter www.rathaus-winterberg.de/schoeffenwahl zu finden.
Der Rat der Stadt Winterberg wird dann darüber entscheiden, welche Personen für das Schöffenamt im allgemeinen Strafrecht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Der Jugendhilfeausschuss des Hochsauerlandkreises stellt die Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen auf. Beide Listen werden dann an das Amtsgericht weitergeleitet. Dort wird bis zum Jahresende entschieden, wer in das entsprechende Ehrenamt berufen wird.
Stadt Winterberg
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