Meldungsdatum: 07.02.2023

Demokratie stärken, Schöffe werden – jetzt bewerben!

WIR SCHÖFFEN DAS!

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von fünf Jahren (01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028) durch den Wahlausschuss der Amtsgerichte gewählt. Gesucht werden für Ahaus insgesamt 29 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Ahaus und am Landgericht Münster als Vertretende des Volkes an der Rechtsprechung in Strafprozessen teilnehmen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter*innen. Sie wirken in Strafverfahren gegen Erwachsene und auch Jugendliche bzw. Heranwachsende mit.

Schöffen sollen über einen hohen Grad an sozialer Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Schöffen müssen sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Bewusst sein. Mit den Berufsrichtern sind Schöffen gleichberechtigt, in der Beratung müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag vertreten und tragen können. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen erzieherisch befähigt, beziehungsweise in der Jugendarbeit erfahren sein.

Bewerber*innen sind am 01. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt, wohnen in Ahaus, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und erfüllen die sprachliche Eignung. Die Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter sowie eine Insolvenz darf nicht vorliegen. Beschäftigte der Justiz bzw. justiznahe Berufe sowie Religionsdiener*innen dürfen das Schöffenamt nicht ausüben.

Die Bewerbung ist bis zum 17. Februar (Jugendschöffen) bzw. 30. April 2023 (Erwachsenenschöffen) möglich. Es empfiehlt sich, mit freiwilligen Angaben zu begründen, warum man für das Schöffenamt geeignet ist. Das erleichtert den Vertretungen bzw. den Schöffenwahlausschuss die Entscheidung. Genauere Informationen sowie das Bewerbungsformular sind unter www.stadt-ahaus.de zu finden.

Für Fragen steht Celena Bork, Tel.: 02561 72-114, E-Mail: c.bork@ahaus.de gerne zur Verfügung.


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Justitia Symbolbild

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