Meldungsdatum: 09.02.2023

Geflügelpest: Wildgans in Herdecke positiv

(pen) Bei einer am Hengsteysee in Herdecke gefundenen verendeten Wildgans ist das hochansteckende Geflügelpestvirus nachgewiesen worden. Dieser Befund sowie die Bewertung des Friedrich-Löffler-Instituts, dass das Risiko für den Eintrag des Virus von Wildvögeln in Geflügelhaltungen derzeit bundesweit „hoch“ ist, führt zu einem entsprechenden Warnhinweis des Veterinäramtes des Ennepe-Ruhr-Kreises.

 

„Oberste Priorität sollte für jeden Halter jetzt der Schutz seines Geflügels vor Ansteckung haben. Dies ist der Hebel, um ein weiteres Ausbreiten der Krankheit sowie alle damit verbundenen Folgen zu verhindern“, unterstreicht Amtstierärztin Dr. Bettina Buck.

 

Die Verantwortung, Tiere vor der Geflügelpest zu schützen, liegt nach geltenden EU-Recht bei den Haltern. In Nordrhein-Westfalen war dies für Geflügelwirtschaftsverbände und Landwirtschaftsministerium der Ausgangspunkt, sich auf Vorkehrungen für ein mehr an Sicherheit und ein weniger an Einschleppungsrisiko zu einigen.

 

Zielgruppe waren dabei Betriebe, die mehr als 1.000 Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse halten. Die für diese Betriebe Verantwortlichen achten freiwillig beispielsweise auf Folgendes: Das Vermeiden des Kontaktes ihrer Tiere zu Wildvögeln, das Sichern der Stalleingänge gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung durch betriebsfremde Personen sowie regelmäßiges Reinigen und Desinfizieren.

 

Der Fund am Hengsteysee veranlasst das Veterinäramt nun, auch allen kleinen Betrieben zu raten, die genannten Vorkehrungen verstärkt einzuhalten. „Und“, so Dr. Buck, „ganz wichtig und entscheidend: Wer Krankheitserscheinungen oder unklare Todesfälle bei seinem Geflügel feststellt, meldet diese bitte unmittelbar dem Veterinäramt.“ Sind in der Folge labordiagnostische Untersuchungen notwendig, bleiben die für die Betroffenen kostenfrei. Sollte das Virus gefunden werden, müssen allerdings alle Tiere getötet werden.

 

Für eine verbindliche Vorgabe, Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die gegen Einträge und das Eindringen von Wildvögeln gesichert ist, zu halten, sieht das Veterinäramt derzeit keine Notwendigkeit.

 

„Da wir die Gefahr, dass Wildvögel die Geflügelpest in Beständen einschleppen, regelmäßig neu bewerten und die Lage sich schnell ändern kann, ist der Verzicht auf diese Vorgabe eine Momentaufnahme. Ihre Dauerhaftigkeit hängt auch davon ab, wie konsequent sich jeder Halter an die Schutzhinweise hält“, macht Dr. Buck deutlich.

 

Zudem weist sie auf folgende Punkte hin: Auch kleine Geflügelhaltungen zu privaten Zwecken müssen ihren Bestand beim Veterinäramt anzeigen. Hunde sollten von Kadavern ferngehalten werden.

 

Stichwort Ansprechpartner im Veterinäramt

 

Ansprechpartner für Geflügelhalter sind Jörg Trestik und Dr. Bettina Buck, Tel.: 02336/93 2410 und 02336/93 2406, Email: vet.amt@en-kreis.de.