Meldungsdatum: 10.02.2023

Verwaltung empfiehlt Klage gegen Gesamtschul-Entscheidung

Rat der Stadt entscheidet am Mittwoch / Sondersitzung des Schulausschusses am Dienstag

Münster (SMS) Nach der Absage an eine dritte Gesamtschule am Standort Roxel empfiehlt die Verwaltung dem Rat der Stadt Münster, gegen die Entscheidung der Bezirksregierung zu klagen. Zu diesem Ergebnis ist die Verwaltung nach eingehender Prüfung und Beratung des Ablehnungsbescheids gekommen.

„Nach einer intensiven erneuten Überprüfung ist die Einschätzung bestätigt worden, dass die Errichtung einer Gesamtschule in Roxel nicht zu einer Gefährdung der Anne-Frank-Gesamtschule in Havixbeck führt und das schulrechtliche Rücksichtnahmegebot nicht verletzt ist“, sagt Thomas Paal, Beigeordneter für Bildung, Jugend, Familie und Sport. „Wir sehen gute Chancen, die dringend benötigte Gesamtschule in Roxel errichten zu können.“ 

Die Verwaltung hatte sich im Vorfeld dieser Empfehlung fachanwaltlich beraten lassen. Auch die Fachanwaltskanzlei hat in ihrer rechtlichen Überprüfung Vorgehen und Einschätzung der Stadt Münster bestätigt. 

Methodisch und inhaltlich richtig hatte die Stadt Münster die Schulentwicklung für den Gesamtschulstandort in seinen Auswirkungen auf die Anne-Frank-Gesamtschule in Havixbeck untersucht und die weitere Entwicklung prognostiziert. Eine Gefährdung der Gesamtschule in Havixbeck kann auf dieser Grundlage ausgeschlossen werden. Die Bezirksregierung, so die anwaltlich gestützte Einschätzung der Verwaltung, sei nicht berechtigt gewesen, diese Prognoseentscheidung durch eine eigene, zudem methodisch zweifelhafte Prognose zu ersetzen. Weil die Bezirksregierung unrealistisch niedrige Schülerzahlen für die Anne-Frank-Gesamtschule prognostiziert habe, sei sie zur Versagung der Genehmigung gekommen. Dies soll nun in einem Klageverfahren korrigiert werden. 

„Die Bezirksregierung Münster hatte der Stadt am 23. Januar untersagt, die dringend benötigte dritte Gesamtschule am Standort Roxel errichten zu dürfen mit der Begründung, der Antrag widerspreche dem interkommunalen Rücksichtnahmegebot.“ Bildungsdezernent Thomas Paal: „Wir sind nach wie vor überzeugt davon, dass beide Schulen nebeneinander bestehen können.“   

Die Beschlussvorlage der Verwaltung wird zunächst am Dienstag (14. Februar) in einer Sondersitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung beraten. Am Mittwoch (15. Februar) soll der Rat in seiner Sitzung über den möglichen Klageweg entscheiden.   

Wegen des hohen Bedarfs an Gesamtschulplätzen will die Verwaltung für den Fall des Scheiterns der Klage parallel alternative Planungen anstoßen. Alle bisher in der Verwaltung erörterten Alternativen führen wegen teils erheblicher Baumaßnahmen zu mehrjährigen Verzögerungen, hohen zusätzlichen Kosten und abhängig von der jeweils gewählten Lösung zu unterschiedlich starken Beeinträchtigungen vorhandener Schulen. Sie sind nicht ansatzweise gleichwertig zur verfolgten Lösung am Standort Roxel.   

Aufgrund des dringenden Bedarfs einer weiteren städtischen Gesamtschule in Münster hatte der Rat die Verwaltung im Juni des vergangenen Jahres beauftragt, die Unterbringung der vier zügigen Schule am Schulzentrum Roxel zu prüfen und die Kosten für entsprechende Umbau-, Modernisierungs- und Erweiterungserfordernisse zu ermitteln. Die Verwaltung hatte daraufhin einen offiziellen Genehmigungsantrag an die Bezirksregierung als obere Schulaufsicht gestellt. 

Die geplante Schule sollte zum Schuljahr 2024/25 ihre Arbeit aufnehmen. Der Standort hat vormals eine Haupt- und Realschule beherbergt. Zuletzt nutzte die Friedensreich-Hundertwasser-Schule die Räumlichkeiten.