Meldungsdatum: 14.02.2023

Kreis Viersen sucht Jugendschöffinnen und -schöffen

Bewerbungen möglich bis zum 3. April

Das Jugendamt des Kreises Viersen sucht für seine Zuständigkeitsbereiche in Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst Jugendschöffinnen und -schöffen. Wer in diesen Städten und Gemeinden wohnt und zum Stichtag 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt ist, kann sich für eine fünfjährige Amtszeit zur Wahl stellen.

Weitere Voraussetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft mit ausreichenden Sprachkenntnissen. Die zukünftigen Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz und Menschenkenntnis, aber auch über Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Wer vorbestraft ist, kann sich nicht für ein Schöffenamt bewerben.

Für Fragen können sich Interessierte an Katharina Putthoff unter Telefon 02162/39-1670 oder Mail katharina.putthoff@kreis-viersen.de wenden. Weitere Informationen unter

www.kreis-viersen.de/jugendschoeffenwahl

Pressekontakt: Gabriele Gotzen, Telefon 02162 / 39 1105