Meldungsdatum: 15.02.2023

Ahaus erhebt keine Wettbürosteuer mehr

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Die Stadt Ahaus erhebt keine kommunale Wettbürosteuer mehr. Der Rat hat am Abend beschlossen, die entsprechende Satzung aufzuheben. Mit Urteil vom 20. September vergangenen Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer für unzulässig erklärt. Als Begründung führt das Gericht an, dass die Wettbürosteuer den bundesrechtlich speziell im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelten Steuern (Rennwett- und Sportwettensteuern) gleichartig sei. Damit habe der Bundesgesetzgeber Renn- und sonstige Sportwetten bereits einer speziellen Besteuerung unterzogen. Dies schließe eine kommunale Aufwandsteuer neben einer Bundessteuer für denselben Gegenstand aus.

Der Ahauser Rat hatte im November 2018 die Wettbürosteuersatzung beschlossen. Sie trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Ziel war es, die Ansiedlung von Wettbüros und dadurch das Glücksspiel vor Ort eindämmen zu können. Die bereits geleistete Wettbürosteuer der Jahre 2019 bis 2022 in Höhe von insgesamt etwa 110.000 Euro wird nun an die Betreiber*innen zurückgezahlt.


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