Presseinformation

Nr. 042 Steinfurt, 15. Februar 2023


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Hygienebelehrung durch das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt ab sofort auch online möglich
Teilnahmegebühr beträgt 25 Euro

Kreis Steinfurt. Personen, die beruflich oder ehrenamtlich Kontakt zu offenen Lebensmitteln haben und/oder Speisen im gewerblichen Rahmen zubereiten und verteilen, sind dazu verpflichtet, auf die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes zu achten. Demnach müssen sich auch im Kreis Steinfurt alle Neubeschäftigten vor Antritt ihrer Tätigkeit einer sogenannten Hygienebelehrung unterziehen, die durch das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt durchgeführt wird. Ab sofort bietet das Kreisgesundheitsamt die Belehrung auch online an. Interessierte können unter www.kreis-steinfurt.de/hygienebelehrung einen individuellen Termin für ihre Teilnahme reservieren. Die Gebühr beträgt 25 Euro.

 

Die Belehrung vermittelt den hygienisch korrekten Umgang mit Lebensmitteln für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe und in der Gastronomie. Sie wird online in 17 verschiedenen Sprachen angeboten und dauert rund 45 Minuten. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird zunächst ein Informationsfilm gezeigt. Anschließend absolvieren sie einen kurzen Test und können das Schulungszertifikat bei Bestehen sofort abrufen.

 

Neben dem Online-Angebot führt das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt die Hygienebelehrungen auch weiterhin als Präsenzveranstaltungen vor Ort in Rheine, Steinfurt und Tecklenburg durch. Alle Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung für diese Termine gibt es ebenfalls unter www.kreis-steinfurt.de/hygienebelehrung.