Meldungsdatum: 15.02.2023

OB-Wahl am 12. März: Noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Jetzt handeln!

Wahlberechtigte, die bis Sonntag, 19. Februar, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich vorsorglich direkt bei der Wahlbehörde erkundigen, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis vorliegt.

Wählerinnen und Wähler können das Wählerverzeichnis für die Direktwahl der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters (OB-Wahl) von Montag, 20. Februar, bis Freitag, 24. Februar, im Briefwahlbüro der Stadt Kassel einsehen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis zum 24. Februar Einspruch bei der Wahlbehörde einlegen.

Briefwahl frühzeitig beantragen
Wahlberechtigte, die sich für den Weg der Briefwahl entscheiden, sollten möglichst frühzeitig tätig werden. Insbesondere wer Briefwahlunterlagen vom Briefwahlbüro mit nach Hause nehmen oder per Post erhalten möchte, sollte genug Zeit für eine termingerechte Rücksendung einplanen. Wahlbriefe können auch in die Briefkästen des Rathauses eingeworfen werden. Die Absenderinnen und Absender tragen die Verantwortung dafür, dass der Brief rechtzeitig vorliegt. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag, 12. März, um 18 Uhr im Rathaus vorliegen. Danach beginnt die öffentliche Auszählung der Stimmen. Wahlbriefe, die nach 18 Uhr eingehen, werden nicht geöffnet, die Stimmen damit nicht gezählt.

Im Briefwahlbüro direkt wählen
Im Briefwahlbüro selbst kann bis Freitag, 10. März, 13 Uhr, direkt vor Ort gewählt werden. Dies empfiehlt die Wahlleiterin Frau Morell insbesondere in der letzten Woche vor der Wahl.
Das Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses ist montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12.30 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr, geöffnet. Bei Fragen ist das Briefwahlbüro zu den genannten Zeiten unter der Telefonnummer 787-8510 erreichbar. Eine Ausnahme ist Freitag, der 10. März: Hier hat das Briefwahlbüro bis 13 Uhr geöffnet.
Die Wahlbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass am Samstag, 11. März, grundsätzlich keine Anträge auf Briefwahl mehr entgegengenommen werden.
Bei plötzlicher und nachgewiesener Erkrankung können jedoch Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr, direkt im Rathaus beantragt werden.

Pressekontakt: Simone Scharnke