Meldungsdatum: 22.02.2023

Wichtiger Beitrag zum Natur- und Artenschutz

Heckenschnitt: Schonzeit von Bäumen, Hecken und Gehölzen beginnt am 1. März

Hobbygärtner und Naturliebhaber können einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten: Zwischen dem 1. März und 30. September sollten sie darauf verzichten, Hecken, Gebüsche & Co. abzuschneiden oder zu roden. Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz verbindlich geregelt. Nur schonende Pflege- und Formschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen sind in dieser Zeit zulässig.

Hecken bieten gefiederten Freunden und anderen Tieren Lebensraum und Schutz. Daher sollten Gartenliebhaber vor einem Pflegeschnitt prüfen, ob ihre Hecke beispielsweise von Vögeln bewohnt ist. Auch Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Flächen stehen, dürfen bis zum 30. September nicht gefällt werden. Erlaubt sind nur unumgängliche Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherung oder in Zusammenhang mit einer genehmigten Baumaßnahme. Örtliche Baumschutzsatzungen sind ebenfalls zu beachten (Anfrage beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadt / Gemeinde).

Fragen beantwortet gerne der Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege des Märkischen Kreises unter Telefon 0 23 51 966 - 6400 bzw. – 6379. Weitere Infos auch unter www.maerkischer-kreis.de

Pressekontakt: Alexander Bange / 02351 966 6150


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Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken nicht geschnitten werden, um die Artenvielfalt von Vögeln und anderen Bewohnern zu schützen. Foto: Ulrike Regus / Märkischer Kreis

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Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken nicht geschnitten werden, um die Artenvielfalt von Vögeln und anderen Bewohnern zu schützen. Foto: Ulrike Regus / Märkischer Kreis