Schottergärten sind in Niedersachsen verboten - und die zuständigen Behörden können deren Beseitigung anordnen, wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden hat. „Das werden wir jetzt tun“, kündigt der Landkreis Leer an. Die Bauaufsicht wird den aktuellen Gerichtsbeschluss zum Anlass nehmen, um offensiv gegen Schottergärten im Kreisgebiet vorzugehen. In den kommenden Wochen sollen die ersten Verfahren eingeleitet werden.
Immer mehr Gärten werden aus gestalterischen Gründen oder wegen der vermeintlich leichteren Pflege mit Schotter, Kies oder ähnlichem Material versiegelt. Allerdings hat dies neben dem langfristig größeren Pflegeaufwand noch weitere erhebliche Nachteile: Durch die zusätzliche Versiegelung geht Lebensraum für die Pflanzen- und Tierwelt verloren. Hinzu kommt, dass Niederschläge nur zögerlich versickern, die Oberflächen stärker erhitzen und Bodenfunktionen zerstört werden.
In der Vergangenheit hatte der Landkreis Leer auf Aufklärung gesetzt. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass trotz des Verbots weiterhin Schottergärten angelegt werden. Ziel ist es, diese Gärten zurückzudrängen.
Nun wird die Kreisverwaltung zunächst die Schottergärten ermitteln. Im Rahmen der ordnungsbehördlichen Verfahren, die dann eingeleitet werden, werden die Grundstückseigentümer in die Pflicht genommen, die Schottergärten zu beseitigen und eine Grünfläche anzulegen. Grünflächen werden durch naturbelassene oder angelegte, mit Pflanzen bewachsene Flächen geprägt. Die Flächen können beispielsweise mit Rasen oder Gras, Gehölzen, anderen Zier- oder Nutzpflanzen bedeckt werden. Unser Motto lautet „Blühende Gärten statt Schotterwüsten“.
Dennoch: Die Aufklärungsarbeit soll parallel fortgesetzt werden, um weiterhin auch auf diesem Wege Grundstückseigentümer zu überzeugen - damit sie erst gar keinen Schottergarten anlegen oder einen bereits bestehenden Schottergarten freiwillig beseitigen. Dabei will der Landkreis ihnen gerne mit nützlichen Informationen zur Seite stehen. Näheres finden Interessierte schon jetzt auf der Internetseite des Landkreises Leer unter: www.landkreis-leer.de/Schottergärten
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