Meldungsdatum: 24.02.2023
Ziel der Förderung von Stadt und Stadtwerken ist es, den Radverkehr innerhalb der Stadt zu unterstützen und eine attraktive Alternative zum Pkw zu schaffen. Durch den Ersatz von Auto- durch Radfahrten beispielsweise zum Einkaufen oder Personentransport wird ein lokaler Beitrag zum Klimaschutz durch Verringerung von Treibhausgasemissionen geleistet. Im Jahr 2022 konnten bereits 12 E-Lastenfahrräder und 12 Fahrradanhänger gefördert werden.
Die Zuschusshöhe beträgt für alle Antragstellenden 35 Prozent des Anschaffungspreises inklusive Mehrwertsteuer. Dabei gilt die Höchstgrenze von 1.400 Euro für Lastenfahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung, 700 Euro für Lastenfahrräder ohne elektrischer Unterstützung und 250 Euro für Fahrradanhänger. Bei einer gemeinschaftlichen Nutzung durch mehrere Haushalte gibt es einen Förderbonus in Höhe von 10 Prozent des jeweiligen Höchstsatzes.
Die Förderung kann von Privatpersonen mit Erstwohnsitz in der Stadt Herten und in der Stadt Herten eingetragenen oder gemeinnützigen Vereinen und Verbänden beantragt werden.
Förderfähig sind Lastenfahrräder für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Die Räder müssen werksneu und serienmäßig hergestellt sein. Dazu müssen die Räder über eine standardisierte Transportvorrichtung verfügen, welche fest mit dem Fahrrad verbunden ist. Außerdem muss das Lastenfahrrad entweder ein Transportvolumen von mindestens einem Kubikmeter umfassen, eine Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm transportieren können oder eine Zuladung von mindestens 50 Kilogramm haben. Die Lastenfahrräder können auch eine elektrische Antriebsunterstützung haben.
Für die Fahrradanhänger gilt auch, dass diese werksneu, standardisiert und serienmäßig hergestellt sind.
Alle Infos und Unterlagen zur Förderung finden sich unter www.herten.de/lastenrad.
Kontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Anika Meierhenrich, Telefon: 02366 303-357, E-Mail: a.meierhenrich@herten.de
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