Meldungsdatum: 31.03.2023

Untere Naturschutzbehörde informiert: Drohnenaufnahmen zur Rehkitz-Rettung in Schutzgebieten müssen beantragt werden

 Der Frühling naht, das Gras sprießt und die erste Mahd steht an. Bei Mäharbeiten wird der Einsatz von Drohnen zur Rehkitz-Rettung immer beliebter. Aus gegebenem Anlass weist die Untere Naturschutzbehörde daraufhin, dass der Einsatz mit den Drohnen in den verschiedenen Schutzgebieten wie Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten des Hochsauerlandkreises grundsätzlich verboten ist. Für die Rehkitz-Rettung kann eine Ausnahmegenehmigung jedoch selbstverständlich beantragt werden. Weitere Auskünfte erhalten Interessierte unter elena.schoelzchen@hochsauerlandkreis.de oder telefonisch unter der Nummer 029194-1658.

 

 

Pressekontakt: j.uhl