Meldungsdatum: 28.02.2023
Das Klinikum Westmünsterland setzt die neuen gesetzlichen Vorgaben der Coronaschutzverordnung und des Infektionsschutzgesetzes an seinen somatischen Krankenhausstandorten um. Ab Mittwoch, dem 01. März 2023, entfallen die Testnachweispflichten vor dem Zutritt von Krankenhäusern für alle Personengruppen. Gleiches gilt für die Maskenpflicht. Zum Schutz besonders vulnerabler Patienten müssen dann nur noch Besucher eine FFP-2 Maske tragen. Dies gilt bis zum Ablauf der Befristung der im Infektionsschutzgesetz enthaltenen Regelungen am 07.04.2023. Weitere Einschränkungen im Rahmen der Patientenbesuche bestehen darüber hinaus nicht mehr.
Bei stationären Patienten wird das Klinikum Westmünsterland weiter Coronatests bei der Aufnahme durchführen. Bei Infektionspatienten werden in den Krankenhäusern natürlich alle notwendigen Schutzmaßnahmen uneingeschränkt durchgeführt. Mitarbeitende können auch über die nach dem 01.03.2023 geltenden Regelungen zum Infektionsschutzgesetz freiwillig Masken tragen.
Da mit den neuen gesetzlichen Vorgaben nun auch im Krankenhaus auf das Prinzip der Eigenverantwortung gesetzt wird, bitten wir insbesondere unsere zahlreichen Besucher eindringlich achtsam zu bleiben. Mit Krankheitssymptomen sollten keine Besuche vorgenommen werden. Auch ohne Symptome ist darüber hinaus die Durchführung eines Selbsttests vor einem Krankenhausbesuch empfehlenswert.
Das Klinikum Westmünsterland bedankt sich bei allen Menschen, die in den letzten drei Jahren die wechselnden Verordnungen mit großem persönlichen Engagement in unseren Krankenhäusern verantwortungsvoll umgesetzt haben. Das war gelebte Solidarität, die uns geholfen hat, gemeinsam durch die Pandemie zu kommen. Diese Solidarität sollten wir uns bewahren und mit unseren Erfahrungen im Umgang mit dem Virus weiter gut aufeinander achten und auch respektieren, wenn sich Mitarbeitende, Patienten oder Besucher auch weiterhin mit Maske und mehr Distanz schützen möchten.
Pressekontakt: Karlheinz Gördes, Tel.: 0 28 61 / 681-2424
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