Meldungsdatum: 28.02.2023
Sollten Abfälle in der Tonne angefroren sein, besteht kein Anspruch auf nachträgliche Abfuhr dieser Abfälle. Dem Abfuhrunternehmen und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann nicht zugemutet werden, die Abfälle aufzulockern oder Anhaftungen zu lösen.
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