Meldungsdatum: 01.03.2023

Aufruf zur Abstimmung zur möglichen Umwandlung der katholischen Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen

Eltern dürfen ab der kommenden Woche wählen

Sechs der sieben städtischen Grundschulen in Ahaus sind katholische Bekenntnisschulen. Ob dies auch weiterhin so bleiben soll, darüber entscheiden ab der kommenden Woche die Eltern. Dazu wird es in den jeweiligen Schulen Abstimmungstage geben, die den Eltern bereits über die Schulleitungen mitgeteilt wurden. „Damit wir ein Ergebnis erhalten, ist es wichtig, dass mindestens 50% der Eltern wählen. Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch, auch wenn Ihr Kind nicht mehr direkt von der Umwandlung betroffen ist“, appelliert Beigeordneter Werner Leuker.

Warum eine Umwandlung?

In der Vergangenheit ergaben sich auf Grund der Konfessionsbindung im Bereich der katholischen Grundschulen zunehmend häufig Konflikte. „Die Bevorzugung katholisch getaufter Kinder bei der Anmeldung an katholischen Grundschulen ist nicht mehr zeitgemäß. Der Stadt Ahaus als Schulträgerin, den Schulleitungen und auch den Vertretungen der Kirche ist daran gelegen, Kinder aller Glaubensgemeinschaften an den Grundschulen aufnehmen zu können“, erklärt Leuker. Auch bei der Konfession als verpflichtendes Eignungskriterium für Nachbesetzungen von Schulleitungsstellen und bei allen übrigen Lehrerstellen gibt es immer wieder Probleme. Dabei fehlt es häufig nicht einmal an fachlich geeigneten Kandidatinnen oder Kandidaten.

Was ändert sich im Unterricht bei einer möglichen Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule?

Im Unterricht wird sich nichts ändern, die Umwandlung hat keinerlei Einfluss auf den Inhalt des Schulunterrichts und des Schulprogramms. Es geht lediglich um die Probleme bei der Einstellung von Schulleitungspositionen und der Gleichbehandlung von Kindern aller Konfessionen bei der Aufnahme in die Schule.

Wer kann wie abstimmen?

In den Grundschulen laufen im März die Abstimmungsverfahren zur Umwandlung. An der Wahl müssen mindestens 50 % der Eltern teilnehmen und die Hälfte der Gesamtelternschaft muss für eine Umwandlung stimmen. Abstimmen dürfen alle Eltern, deren Kinder am 10.01.2023 die jeweilige Schule besuchen und im jeweiligen Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben gemeinsam für jedes Kind eine Stimme. Unterlagen für eine Vollmacht werden über die Schulen zur Verfügung gestellt und müssen unbedingt zur Abstimmung in die jeweilige Schule und einem gültigen Ausweisdokument mitgebracht werden.

Die Abstimmungen finden zu diesen Zeiten statt:

Aabachschule:

Andreasschule:

Burgschule:

Josefschule Ahaus und Teilstandort Graes:

Gottfried-von-Kappenberg-Schule

Katharinenschule:


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2023_03_01 Symbolbild Abstimmung

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