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Unna, den 03. März 2023

Bauordnung der Kreisstadt Unna soll durch Vereinbarung mit dem Kreis Unna entlastet werden

Die Kreisstadt Unna plant den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Unna, um Aufgaben der eigenen Bauaufsicht auf den Kreis zu übertragen und so die städtische Bauordnung zu entlasten.

Im Bereich Bauordnung der Kreisstadt Unna haben sich über Jahre erhebliche Bearbeitungsrückstände aufgebaut; in Summe sind mehr als 750 Bauanträge noch unerledigt. Die Gründe hierfür sind vielschichtig: Besonders fallen langfristige Personalausfälle, Fluktuation, Probleme bei der Personalbeschaffung aufgrund des Fachkräftemangels und die Überlastung der verbleibenden Mitarbeitenden ins Gewicht.

Die nun geplante Vereinbarung sieht vor, dass ab Inkrafttreten – voraussichtlich im April 2023 – bis zunächst Ende 2027 Aufgaben im Zusammenhang mit sogenannten „Großen Sonderbauten“ von der Kreisstadt Unna auf den Kreis Unna übertragen werden. Die betrifft zum Beispiel die Errichtung, den Umbau oder die Nutzungsänderung von Gewerbe- und Industriebauten, größeren Gaststätten, Schulen oder Kindertageseinrichtungen.

Die Vereinbarung wird dem Rat der Kreisstadt Unna am 9. März 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt. Anschließend muss auch der Kreistag des Kreises Unna in seiner Sitzung am 28. März 2023 dieser noch zustimmen.

Die Aufgabenübertragung ist Teil eines Maßnahmenbündels, mit dem die Situation im Bereich Bauordnung der Kreisstadt Unna nachhaltig verbessert werden soll. Weitere Maßnahmen sind eine Organisationsuntersuchung unter der Leitung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW), die am 27. Februar begonnen wurde, und laufende Anstrengungen zur Besetzung der offenen Stellen im Bereich



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