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Unna, den 10. März 2023

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Unna Nr. 74 „Körnerstraße/Lessingstraße", 1. Änderung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität der Kreisstadt Unna hat in seiner Sitzung am 22.02.2023 den Beschluss gefasst, den geänderten und ergänzten Entwurf des Bebauungsplans „Unna Nr. 74 „Körnerstraße/Lessingstraße", 1. Änderung mit der dazugehörenden Begründung gem. § 4a (3) BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Geltungsbereich /Plangebiet: Das Plangebiet liegt in Unna-Mitte. Es befindet sich östlich angrenzend an die Unnaer Innenstadt, südlich der Gleisanlagen der drei Bahnlinien Unna-Werl-Soest, Unna-Bönen-Hamm und Unna-Fröndenberg und nördlich der Lessingstraße.

Planungsziel: Die bisher als Gewerbegebiet und als private Grünfläche ausgewiesenen Flächen im Bereich der Körnerstraße sollen künftig für den Neubau von Wohnungen genutzt werden. Der Planbereich weist aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zum Stadtkern und zu einem Bahn- und S-Bahn-Haltepunkt eine hohe Standortgunst für eine Wohnnutzung auf. Zudem handelt es sich um eine Innenverdichtung, bei der vorhandene Erschließungsstrukturen genutzt und ggf. ergänzt und weitere Flächenversiegelungen im Außenbereich somit vermieden werden können. Über die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans UN 74 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen sowohl für moderaten Mehrfamilienhausbau als auch für Ein- und Zweifamilienhäuser geschaffen werden.

Planverfahren: Der Bebauungsplan Unna Nr. 74 einschließlich der zugehörigen Fachgutachten wurde bereits in der Zeit vom 26.06.2020 bis 27.07.2020 offengelegt; zeitgleich wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen u.a. zu den Themenkomplexen Einfügen der geplanten Bebauung in die vorhandenen Bebauungsstrukturen, Immissionskonflikte/Lärmschutz, Abwicklung des zusätzlichen Verkehrs, Entwässerung, Ökologie und Klimaschutz wurden vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität der Kreisstadt Unna in seiner Sitzung am 22.02.2023 geprüft und abgewogen und haben zu Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfs geführt. Die geänderten Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs beziehen sich im Wesentlichen auf Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung i. V. m. Örtliche Bauvorschriften, zu den überbaubaren Flächen, zur Lage von Parkstreifen, zu Schallschutzmaßnahmen sowie Versickerungs- und Begrünungsmaßnahmen

Der Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 74 „Körnerstraße/Lessingstraße", 1. Änderung mit der Begründung sowie den umweltrelevanten Fachgutachten liegen in der Zeit vom

14.03.2023 bis einschließlich 18.04.2023

bei dem Bereich 61, Stadtplanung der Kreisstadt Unna, Rathausplatz 1 (Rathaus, 3. Obergeschoss, Aufgang B, Ostflügel, Aushang neben Raum 307), während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme erneut öffentlich aus.

Zusätzlich kann der Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 74 „Körnerstraße/Lessingstraße“, 1. Änderung inkl. Begründung sowie die umweltrelevanten Fachgutachten im Internet eingesehen werden. Unter der Internetadresse https://www.unna.de/standort/planen-bauen-wohnen/oeffentlichkeitsbeteiligung/planverfahren sind die Planunterlagen als Download abrufbar. In begründeten Fällen können die Planunterlagen durch Versendung zur Verfügung gestellt werden. Die Unterlagen sind per Mail (bauleitplanung@stadt-unna.de), schriftlich (Kreisstadt Unna, Dezernat 3 / Bereich 61, Stadtplanung, Rathausplatz 1, 59423 Unna) oder telefonisch anzufordern (Tel. 02303-103611, Frau Stallmann).

Stellungnahmen hierzu können während der o. g. Auslegungsfrist insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail bei der Kreisstadt Unna, Dezernat 3 / Bereich 61, Stadtplanung unter den o.g. Kontaktdaten vorgebracht werden.

Für Fragen und Auskünfte stehen Mitarbeitende des Bereiches Stadtplanung zur Verfügung.

 



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