Meldungsdatum: 08.03.2023

Gesetzlich vorgeschriebener Schutz gegen Masern: Gesundheitsamt prüft Bußgelder

Das Gesundheitsamt Region Kassel ist durch das bundesweit gültige Masernschutzgesetz angehalten, den Schutz gegen die Erkrankung zu überprüfen. Dies gilt laut Gesetz für Kinder, Kindertagespflegepersonal sowie für Personen, die in medizinischen oder Tagespflege-Einrichtungen arbeiten ebenso wie für Erzieherinnen und Erzieher sowie für Lehrkräfte. Bisher wurden schon rund 2.000 solcher Fälle in Stadt und Landkreis Kassel gemeldet. Allerdings haben viele Einrichtungen keine Meldung abgegeben.

 „Masern sind eine Erkrankung, die durch Viren ausgelöst werden. Diese Erkrankung ist hoch ansteckend und kommt weltweit vor. Komplikationen und Folgeerkrankungen treten häufig auf“, erläutert Gesundheitsdezernentin Nicole Maisch. „Durch die Impfbemühungen der Vergangenheit sind die Erkrankungen in Deutschland zum Glück zurückgegangen. Das zeigt, dass die Impfungen schützen. Daher möchte ich nochmals alle Einrichtungen auffordern: Erfüllen Sie Ihre Verpflichtung nach dem Masernschutzgesetz für einen größtmöglichen Schutz der Kinder und Ihrer Beschäftigten. Bei Fragen hilft das Gesundheitsamt gerne weiter!“ Ein eigens für die Einhaltung des Masernschutzgesetzes vom Gesundheitsamt Region Kassel gebildetes Team sei für die Bearbeitung und Beratung zuständig, so Maisch.

Wer muss sich laut Gesetz schützen?
Das sogenannte „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ ist seit dem 1. März 2020 in Kraft. Es sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule einen ausreichenden Masernschutz vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masern-Impfung erfolgen.
Dies gilt auch für nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten wie Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal. Auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geflüchtete müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft nachweisen.

Welcher Schutz wird empfohlen?
In der Regel besteht ein ausreichender Masernschutz durch die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Masern-Impfung, die für eine lebenslange Immunität sorgt.

Wie muss man den Nachweis erbringen?
Der Nachweis über den Schutz gegen Masern kann sowohl durch den Impfausweis, durch das gelbe Kinderuntersuchungsheft als auch durch ein ärztliches Attest bei wissentlich durchgemachter Infektion erfolgen.

Bei wem muss der Nachweis vorgelegt werden?
In der Regel ist dieser Nachweis gegenüber der Einrichtungsleitung zu erbringen.
Die Einrichtungsleitung ist dann verpflichtet, dem Gesundheitsamt die nicht geschützten Personen zu melden. Das Formular dazu ist auf www.kassel.de/masern online gestellt.
Personen, die bereits vor dem 1. März 2020 in einer Einrichtung betreut wurden oder tätig waren, mussten den Nachweis bis zum 31. Juli 2022 in ihrer Einrichtung vorlegen. Personen, die ihren Nachweis nicht rechtzeitig vorgelegt haben oder deren Nachweis möglicherweise zweifelhaft oder nicht richtig erschien, mussten dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

Was passiert, wenn der Nachweis nicht erbracht wird?
Personen, die keinen ausreichenden Nachweis erbringen, dürfen seit dem 1. März 2020 weder in den betroffenen Einrichtungen betreut noch in diesen tätig werden.
Ausnahmen gelten beispielsweise für Kinder, die der gesetzlichen Schulpflicht unterliegen. Kinder dürfen nicht vom Schulunterricht ausgeschlossen werden. Die Impfpflicht besteht jedoch weiter. Dabei zu berücksichtigen ist, dass außerschulische Aktivitäten (also nicht-verpflichtende Angebote wie beispielweise Hort und etwaige Nachmittagsbetreuungen und Arbeitsgruppen), die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Regelunterricht stehen, nicht wahrgenommen werden dürfen.

Was macht das Gesundheitsamt mit der Meldung nicht-geschützter Personen? Drohen laut Gesetz Strafen?
Mit Ablauf der Frist am 31. Juli 2022 hat das Gesundheitsamt Region Kassel begonnen, die Personen anzuschreiben, die wegen eines fehlenden Masernschutznachweises von der jeweils zuständigen Einrichtung gemeldet wurden.
Als Reaktion auf ein erstes Informationsschreiben hat fast die Hälfte der bisher über 2.000 Gemeldeten dem Gesundheitsamt Region Kassel einen entsprechenden Nachweis vorgelegt.

„Wir gehen derzeit davon aus, dass nicht wenige Einrichtungsleitungen ihrer Pflicht zum Überprüfen der Nachweise nicht beziehungsweise nicht ausreichend nachgekommen sind. Sollte im Rahmen einer Begehung oder sonstigen Überprüfung festgestellt werden, dass Personen nicht gemeldet wurden, wird ein Bußgeld gegen die Einrichtungsleitung verhängt. Dies wollen wir auf alle Fälle vermeiden und appellieren daher nochmals an die Einrichtungen der gesetzlichen Meldepflicht bitte nachzukommen“, so Regine Bresler, Leiterin des Gesundheitsamtes Region Kassel.

Ordnungswidrigkeiten in Form von Geldbußen erhalten

Außerdem kann das Gesundheitsamt Betretungs- und Tätigkeitsverbote beziehungsweise -einschränkungen aussprechen, um Ansteckungsrisiken in den entsprechenden Einrichtungen zu minimieren. „Das Gesundheitsamt Region Kassel prüft bereits mehrere hundert Fälle dahingehend“, so Gesundheitsdezernentin Maisch.

Informationen zum Masernschutzgesetz sind bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.masernschutz.de zusammengestellt.

Wo können sich betroffene Personen impfen lassen?
Wer unter die Regelungen des Masernschutzgesetzes fällt, aber bisher noch keinen Masernschutznachweis erbracht hat, kann hierzu mit seiner behandelnden Ärztin oder seinem behandelnden Arzt sprechen.

Impfungen gegen Masern werden bis Freitag, 31. März, für alle Bürgerinnen und Bürger auch im Impfzentrum der Stadt Kassel in der Oberen Königsstr. 43/Ecke Treppenstraße (ehemalige Sportarena) angeboten. Die Impfung ist hier von Donnerstag bis Samstag in der Zeit von 10 bis 18 Uhr, auch ohne Terminvereinbarung, möglich.

Weitere Informationen zu diesem Angebot seitens der Stadt Kassel sind zu finden Sie unter: https://www.kassel.de/impfen.

Pressekontakt: Simone Scharnke