Meldungsdatum: 14.03.2023
„Die Selbstbestimmung über das eigene Lebensende gehört zum ureigensten Bereich der Personalität des Menschen, in dem er frei ist, seine Maßstäbe zu wählen und nach ihnen zu entscheiden.“ Dieser Satz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2020 setzt den Rahmen für die Regelung der Sterbehilfe. Doch was verbirgt sich alles hinter diesem so unscharfen Begriff? Aktuell werden verschiedene Gesetzentwürfe zum Thema Beihilfe zur Selbsttötung beraten und diskutiert. Der Vortrag beschreibt die nun geltende Rechtslage, welche Auswirkungen diese hat und bezieht auch Fragen der Medizin zum Lebensende ein.
Mitglieder der Hospiz-Stiftung OMEGA Bocholt werden am Abend mit einem Infotisch vertreten sein und gerne für Auskünfte zur Verfügung stehen.
Wegen der bereits im Vorfeld großen Resonanz rät die VHS zur Platzreservierung unter www.vhs-bocholt.de.
Der Referent Dr. med. Benedikt Matenaer ist Anästhesist, Schmerztherapeut und Palliativmediziner. Er arbeitet auf der Palliativstation des St. Agnes-Hospitals Bocholt sowie in eigener Praxis und leitet die ambulante Palliativversorgung in Bocholt. Zusammen mit anderen klagte er gegen den § 217 (sog. Sterbehilfe-Paragraph), den das Bundesverfassungsgericht am 26.2.2020 für verfassungswidrig erklärt hat.
Pressekontakt: Stadt Bocholt, Fachbereich Kultur und Bildung, Volkshochschule Bocholt-Rhede-Isselburg, Telefon +49 2871 2522-31, E-Mail: susanne.paus@bocholt.de
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