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Balkonkraftwerke: Bei der Förderung ist noch Geduld gefragt


Landkreis Leer muss erst rechtliche Voraussetzungen schaffen / Schon viele Anfragen nach Kreistagsbeschluss
16. März 2023

Der Landkreis Leer will in Zukunft sogenannte Balkonkraftwerke finanziell fördern. Das hat der Kreistag in seiner Sitzung am 8. März beschlossen – und dieser Beschluss sorgt schon wenige Tage später für eine Vielzahl von Förderanfragen. „Diese können aber noch gar nicht bearbeitet werden“, macht die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung deutlich. „Wir müssen die Interessenten um Geduld bitten.“ Denn die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen sind noch nicht erfüllt.

Folgende Schritte sind zunächst erforderlich, damit eine Förderung dieser kleinen Photovoltaik-Anlagen tatsächlich beantragt werden kann:

  1. Die Kreisverwaltung muss eine Förderrichtlinie erarbeiten.
  2. Diese Richtlinie muss vom Kreistag beschlossen werden.
  3. Der Haushalt, in dem für dieses Jahr 60.000 Euro für die Förderung bereitgestellt werden, muss von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Zuschüsse zu „Balkonkraftwerken“ beantragt werden; dafür wird es dann auch ein offizielles Formular geben. Nach derzeitiger Einschätzung wird eine Förderung im Laufe des Monats Juli möglich sein.

Der Landkreis weist auf einen wichtigen Punkt hin: Aller Voraussicht nach wird eine Förderung nur dann gewährt, wenn die Photovoltaik-Anlage noch nicht angeschafft ist. Ein Antrag im Nachhinein für bereits angeschaffte oder auch nur bereits bestellte Anlagen wird voraussichtlich nicht genehmigt.

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