Meldungsdatum: 17.03.2023
Das hat vielen gerade noch so gefehlt. Die Koffer sind gepackt, die Reise könnte losgehen – aber der Reisepass ist abgelaufen. Die Kolleginnen und Kollegen im Bürgeramt sind gern dabei behilflich, den Urlaub zu retten. Doch um die Nerven und den Geldbeutel zu schonen, empfiehlt es sich, jetzt schon zu prüfen, ob das Dokument noch gültig ist. Wenn nicht, ist jetzt die richtige Zeit einen Reisepass für den Sommerurlaub zu beantragen.
Als Sozialvorstand ist Heike Pape auch für das Bürgeramt zuständig: „Das Bürgeramt hat keinen Einfluss darauf, wie schnell der neue Reisepass da ist. Dieser wird von der Bundesdruckerei erstellt. Sie bearbeitet Reisepassanträge im Allgemeinen innerhalb von drei bis vier Wochen, längere Bearbeitungszeiten sind aber im Einzelfall nicht ausgeschlossen. Wir empfehlen, das Dokument acht Wochen vor der Reise zu beantragen.“
Hintergrund
Ein Reisepass ist zehn Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Kinderreisepässe können im Gegensatz zu denen für Erwachsene zwar verlängert werden – sind dafür aber immer nur ein Jahr gültig und können auch nicht verlängert werden, wenn sie einmal abgelaufen sind. Alternativ kann auch für Kinder ein Personalausweis beantragt werden. Das erspart die jährliche Vorsprache im Bürgeramt.
Wenn es ganz eilig ist, hilft ein Expresspass, der bei Antragstellung bis 10 Uhr vormittags in der Regel innerhalb von 96 Stunden nach Bestelleingang bei der Bundesdruckerei angeliefert wird. Nur wenn der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich. Achtung: Dieser wird in den USA nicht akzeptiert.
Alle seit dem 1. November 2005 von der Bundesdruckerei hergestellten Reisepässe enthalten biometrische Merkmale des Gesichtes. Neben einem Foto wird auch der alte Reisepass benötigt, auch wenn er ungültig ist oder der Personalausweis bzw. Kinderausweis/Kinderreisepass. Seit dem 1. November 2007 werden darüber hinaus die Abdrücke der Zeigefinger der rechten und linken Hand erfasst.
Termine im Bürgeramt können hier beantragt werden: https://www.osnabrueck.de/verwaltung/terminvergabe
Das sind die Gebühren: Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 60 Euro; für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind: 37,50 Euro; zusätzliche Gebühr für den 48-Seiten-Pass: 22 Euro (wird Vielreisenden empfohlen). Der Expresszuschlag beträgt 32 Euro.
Pressekontakt: Silke Brickwedde | Telefonnummer 0541/ 323-2328 | E-Mail brickwedde@osnabrueck.de
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