Meldungsdatum: 22.03.2023

OB-Stichwahl in Kassel: Auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen gehen

Wahlberechtigte können auch ohne Wahlbenachrichtigung an der Stichwahl des Oberbürgermeisters in Kassel am kommenden Sonntag, 26. März, teilnehmen. Die Wahlbehörde weist darauf hin, dass es vor allem wichtig ist, dass man sich auf Aufforderung mit seinem Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und im Wählerverzeichnis eingetragen ist beziehungsweise einen Wahlschein vorlegen kann.

Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand hat, kann sein Wahllokal einfach über den Online-Wahllokalfinder auf www.kassel.de/obwahl finden oder die Wahlbehörde (787-8510) anrufen. Allen Wahlvorständen in den Wahllokalen liegt zudem ein Straßenverzeichnis vor, so dass auch hier weitergeholfen werden kann.

Die Wahlbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass am Samstag, 25. März, grundsätzlich keine Anträge auf Briefwahl mehr entgegengenommen werden. Letzter Tag für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 24. März, bis 13 Uhr.
Eine Ausnahme besteht bei plötzlicher und nachgewiesener Erkrankung oder wenn glaubhaft versichert werden kann, dass Briefwahlunterlagen nicht zugestellt werden konnten. In diesen Fällen können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr, direkt im Briefwahlbüro im Rathaus beantragt werden.

Pressekontakt: Simone Scharnke