Meldungsdatum: 22.03.2023

Bilanz 2022: Ukraine-Hilfe kostet 29,3 Millionen Euro

Ausgleich über Bundes- und Landesmittel / Künftige Kompensationen nicht abzusehen

Münster (SMS) Etwa 29,3 Millionen Euro hat es die Stadt Münster im vergangenen Jahr gekostet, Ukraine-Flüchtlinge aufzunehmen und zu versorgen. Der zusätzliche Finanzaufwand konnte annähernd kompensiert werden: Es flossen zweckgebundene und pauschale Bundes- und Landesmittel in Höhe von gut 29,2 Millionen. Die Aufnahme und Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine hat den Haushalt der Stadt Münster im Jahr 2022 also mit gut 100 000 Euro zusätzlich belastet. Das geht aus eine Zwischenbericht des Amtes für Finanzen und Beteiligungen hervor, der in der heutigen Sitzung (Mittwoch, 22. März) des Rates auf der Tagesordnung stand und sich mit Aufwänden und Erträgen der Stadt für die Menschen aus der Ukraine im vierten Quartal 2022 befasst sowie einen Gesamtüberblick über das vergangene Jahr gibt.

Am Stichtag 31. Dezember 2022 waren insgesamt 3.340 geflüchtete Personen aus der Ukraine mit einem Schutzgesuch nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes in Münster registriert. Gut elf Millionen Euro benötigte die Stadt Münster von Oktober bis Dezember 2022, um die ankommenden Flüchtlinge zu registrieren und ihre Leistungsansprüche zu prüfen (560 000 Euro), Gebäude für die Unterbringung herzurichten und bereitzustellen (2,2 Millionen) sowie Sozial- und Jugendhilfeleistungen zu erbringen (8,3 Millionen). Diesen Kosten stehen Einzahlungen von Land und Bund in Höhe von 8,1 Millionen Euro gegenüber. Rechnerische Überschüsse aus Bundes- und Landesmitteln der vorhergehenden Quartale machten es möglich, dass das Negativ-Saldo von drei Millionen Euro annähernd ausgeglichen werden konnte.

Dass das zunächst vorhandene rechnerische Plus mit Ablauf des Jahres 2022 aufgebraucht sein wird, betonte Kämmerin Christine Zeller bereits im Spätsommer vergangenen Jahres. Damals hatte das Amt für Finanzen und Beteiligungen die Kosten für Hilfsmaßnahmen zusammengefasst, die seit Kriegsbeginn im Februar und bis Juni angefallen waren. „Derzeit ist nicht abschließend abzusehen in welchem Umfang Bund und Land in 2023 weitere Zuschüsse gewähren“, sagt Christine Zeller. „Dennoch ist die fortwährende Hilfe für die vom Ukraine-Krieg bedrohten Menschen eine selbstverständliche Aufgabe für uns. Wir müssen aber davon ausgehen, dass die im Haushalt eingeplanten zusätzlichen Budgets das Ergebnis entsprechend belasten werden.“  

Pressekontakt: Thomas Reisener