Meldungsdatum: 27.03.2023
Die Gelder können von freien Trägern der Wohlfahrtspflege, Kirchen- und Moscheegemeinden, Integrationszentren und -agenturen, Vereinen und Stiftungen beantragt werden. Außerdem können zum Beispiel Sozial- und Schuldnerberatungen als auch Institutionen, welche die soziale Infrastruktur in der Stadt stärken, einen Antrag dafür stellen. Dazu zählen untern anderem Tafeln, Lebensmittelverteiler, Kleiderkammern, Seniorentreffs, Begegnungseinrichtungen, Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren „Stadtteilwohnzimmer“, „Wärmeräume“, Sozialkaufhäuser, Wohnungslosen- und Suchtberatung.
Wichtig ist zu beachten: Die Angebote müssen bereits bestehen. Die Unterstützungsleistungen dienen der Finanzierung der laufenden Ausgaben wie Miet- und Mietnebenkosten, Strom- und Heizkosten, Müllentsorgung, dem Einkauf von Lebensmitteln und Geschirr. Außerdem können die zusätzlichen Gelder für Honorarausgaben für ausgewiesene Fachkräfte sowie Ungelernte, Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler, Studierende, Minijobbende usw., die auf Stundenbasis Unterstützungsarbeiten leisten, verwendet werden.
Von einer Unterstützung ausgeschlossen sind Einrichtungen, die über Drittmittelförderung vollfinanziert werden. Außerdem sind die Mittel nicht in das Folgejahr übertragbar.
Für Fragen und Beratungen rund um die Mittel aus dem Stärkungsbereich steht Uschi Dorka per E-Mail unter u.dorka@herten.de zur Verfügung.
Kontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Anika Meierhenrich, Telefon: 02366 303-357, E-Mail: a.meierhenrich@herten.de
Sämtliche Texte können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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