Meldungsdatum: 29.03.2023
Folgende Straßen sind betroffen:
- Amtsstraße
- Neikingshof und Kreuzweg
- Polsumer Straße
- Sienbeekstraße, Hellweg und Pferdekamp
- Westerholter Straße
Eine Ausnahme gibt es hier:
- Kurze Straße (am 4. April 2023 werden zwei Schächte ab 21 Uhr repariert.)
In sämtlichen Arbeitsbereichen gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Teilweise können Halteverbote ausgeschildert sein. Für Fragen steht Dirk Iser vom Tiefbauamt der Stadt Herten gerne telefonisch unter der Nummer 02366 303-634 oder per E-Mail über d.iser@herten.de zur Verfügung.
Kontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de
Sämtliche Texte können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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