Meldungsdatum: 29.03.2023
Wenn ein Mensch verstirbt und Angehörige nicht aufzufinden sind, tritt die Stadt auf gesetzlicher Grundlage an die Stelle der Angehörigen, organisiert eine einfache Bestattung in Osnabrück und übernimmt die Kosten. Hierbei wird - wie rechtlich vorgegeben - auf bekannte Wünsche der Verstorbenen nach Erd- oder Urnenbestattung Rücksicht genommen.
Jeden ersten Mittwoch des Monats findet die Beisetzung der Urnen in namentlich gekennzeichneten Gräbern auf dem Heger Friedhof statt.
Am Mittwoch, 5. April werden Horst Vosgröne, Max Eberhard Weiß, Margarete Johanna Hermine Papenkort, Dirk Walgenbach, Iris Gudrun Kremser, Michael Kutzsche, Alice Glemnitz, Barbara Stasch, Cornelia Anna Hennig, Günther Lehmann und Karin Prüter auf dem Heger Friedhof bestattet. Zur Trauerfeier um 10 Uhr in der großen Kapelle (Rheiner Landstraße 168) sind Freundinnen, Freunde und Bekannte herzlich eingeladen.
Die Corona-Schutzmaßnahmen sind ausgelaufen. Somit gibt es keine Maskenpflicht mehr. Bei der Beisetzung in der großen Urnengemeinschaftsgrabanlage des Heger Friedhofs kann das letzte Geleit gegeben werden.
Pressekontakt: Eva Güse | Osnabrücker ServiceBetrieb | Tel.: 0541 323-2251 | E-Mail: guese@osnabrueck.de
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