Meldungsdatum: 03.04.2023

Neuer Mietspiegel für Münster

Fortschreibung ergibt gegenüber 2021 einen Aufschlag von 4,8 Prozent pro Jahr

Münster (SMS) Die hohe Attraktivität der Stadt Münster wirkt sich weiterhin auf den Immobilienmarkt aus. Die durchschnittliche Nettokaltmiete beträgt nach neuesten Berechnungen im Durchschnitt 9,37 Euro pro Quadratmeter für frei finanzierte Wohnungen. Vor zwei Jahren lag die Nettokaltmiete noch bei 8,55 Euro. Das geht aus dem neuen Mietspiegel 2023 für die Stadt Münster hervor, der ab dem 1. April 2023 in Kraft tritt und den Mietspiegel 2021 ablöst. Die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen Wohnraum ist demnach in den vergangenen zwei Jahren durchschnittlich um 4,8 Prozent pro Jahr gestiegen.

Der regelmäßig erscheinende Mietspiegel ist eine wichtige Orientierungshilfe bei Neuvertragsmieten und bildet die Grundlage für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er wird im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und jeweils nach vier Jahren neu erstellt. Als sogenannter „qualifizierter Mietspiegel“ wird er auch wieder von den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt.

Der Arbeitskreis Mietspiegel beschloss unter Beteiligung der Interessensvertretungen von Mieter- und Vermieterseite, die gesetzlich vorgesehene Fortschreibung auf Grundlage des Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland vorzunehmen. Diesen Preisindex ermittelt das Statistische Bundesamt. Daraus ergibt sich eine Anhebung der Werte in der Basismieten-Tabelle um 9,62 Prozent.

Die Struktur des Mietspiegels ist unverändert: Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus einer Basismiete, die durch Zu- und Abschläge präzisiert wird. Die Basismiete ist abhängig vom Alter und der Größe der Wohnung. Zu- und Abschläge gibt es für die Wohnungsart und die Ausstattung, für Modernisierungen, Verbesserungen bei der Energieeffizienz und von der Lage.

Mieter und Mieterinnen können mit dem Mietspiegel überprüfen, ob für ihre Wohnung eine ortsübliche Miete erhoben wird. Wer eine Wohnung vermietet, kann den Mietspiegel als Grundlage nutzen, um gegebenenfalls eine Mieterhöhung geltend zu machen. Gleichzeitig ist der Mietspiegel eine Orientierungshilfe bei der Neuvermietung freiwerdender Wohnungen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus hat er sich als Instrument bewährt, auf dessen Grundlage gerichtliche Auseinandersetzungen über die angemessene Miethöhe vermieden werden können.

Die Mietspiegel-Broschüre inklusive Erläuterungen und Tabellen gibt es gegen eine Schutzgebühr von fünf Euro an folgenden Stellen: Haus- und Grundeigentümerverein; Mieterverein für Münster und Umgebung; Mieter/innen-Schutzverein; Münster-Information im Stadthaus 1. Die Online-Bestellung der Broschüre gegen eine Schutzgebühr von fünf Euro sowie der Download einer kostenlosen PDF-Datei ist möglich unter:  www.stadt-muenster.de/wohnungsamt/mietspiegel