Meldungsdatum: 03.04.2023

Hinweise für geplante Osterfeuer

Infos unter bit.ly/OsterfeuerAhaus

Bald brennen auch in Ahaus und den Ortsteilen wieder die Osterfeuer. Allerdings müssen für ein sicheres Abbrennen einige Dinge beachtet werden. Unter anderem sind Brauchtumsfeuer vorab anzumelden. Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung hat zur Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger Hinweise und Auflagen zusammengestellt.

Hintergrund:
Grundsätzlich ist das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien – auch unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt – untersagt. Das regelt das Landes-Immissionsschutzgesetz. Die Kommunen in NRW haben aber die Möglichkeit, bei Angabe von Gründen Ausnahmen zu gewähren. Einen solchen Grund stellt zum Beispiel die Tradition des Osterfeuers dar.

Feuer werden nur dann als Brauchtum angesehen, wenn sie von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind. Private Feuer sind demnach nicht zulässig.

Weitere Infos und Link zum Antrag: bit.ly/OsterfeuerAhaus


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Symbolbild Feuer Schlagabraum

©  Stadt Ahaus
Symbolbild Feuer Schlagabraum

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