Meldungsdatum: 06.04.2023

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht – Bewerbungsfrist endet am 21.April

Dieses Jahr findet bundesweit wieder die Schöffen- und Jugendschöffenwahl statt. Während die Bewerber-Liste für das Amt der „Erwachsenen-Schöffen“ bereits gut gefüllt ist, werden für die fünfjährige Amtszeit von 2024 bis 2028 noch immer engagierte und interessierte Bewerberinnen und Bewerber für das Jugendschöffenamt gesucht.

„Erfahrungsgemäß ist es leider so, dass sich für die Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe im Bereich Jugendstrafrecht weniger Ehrenamtliche melden. Woran das liegt, können wir nur vermuten – auch andere Kommunen haben das Problem“, so Katharina Homberg aus dem Bereich Recht. „Daher haben wir ein Interview mit einer ehemaligen Jugendschöffin aus Iserlohn geführt, die ihren Erfahrungsschatz teilt – in der Hoffnung dadurch mögliche Ängste oder Bedenken ausräumen zu können“, so Homberg. Das Interview ist unter www.iserlohn.de (bitte im Menü Rathaus / Anliegen von A-Z / Schöffenwahl anklicken) nachzulesen. Dort finden Interessierte auch ein Bewerbungsformular sowie weitere Informationen Schöffenwahl. Bewerbungsschluss für das Amt der Jungendschöffinen und –schöffen ist am 21. April.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die zusammen mit der Richterin oder dem Richter in Strafprozessen über die Tat der Angeklagten urteilen und das Ausmaß der Strafe festlegen. Juristische Kenntnisse sind für das Ehrenamt nicht erforderlich.

Über die Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe im Bereich Jugendstrafrecht informieren Maja von Calle und Hendrik Hölcke beim Bereich Jugend, Telefon 02371 217-2249 (montags bis mittwochs), E-Mail: jugendschoeffenwahl@iserlohn.de.