Meldungsdatum: 11.04.2023

Neuer Jugendamtselternbeirat

Erstes Kennenlernen zwischen Jugendamt und Jugendamtselternbeirat

Der Jugendamtselternbeirat (JAEB) ist ein Gremium, das von den Elternvertretungen der einzelnen Kindertageseinrichtungen auf Stadt- und Landesebene nach § 11 des Kinderbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der seit dem 1. August 2011 gültigen Fassung gewählt werden kann. Was so sperrig klingt, ist eigentlich eine ganz praktische: Hier werden Eltern von Eltern gewählt, um dann das Sprachrohr zur Stadt zu sein. Jetzt hat es ein erstes Treffen zwischen Jugendamt und dem JAEB gegeben.

„Durch die Corona- bedingten Einschränkungen der letzten Wahlperioden waren es erschwerte Startbedingungen für unseren neuen Jugendamtselternbeirat“, so Jugendamtsleitung Kirsten Wietoska. „Aber wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.“ Yvonne Große, erste Vorsitzende des JAEBs, und ihre Vertreterinnen Jenin Lehrke und Anett Hilbert sind schon gespannt. „Wir möchten jetzt aktiv werden und uns für alle Kita-Eltern in Herten einsetzen“, so die drei Frauen. Mit im Gepäck hatten sie einen dicken Ordner mit Fragen und Ideen. „Für das laufende Kindergartenjahr haben wir bereits einige Anregungen von Eltern erhalten“, erzählt Yvonne Große. Für Fragen, Kritik oder Anregungen können sich Eltern jederzeit an den JAEB per E-Mail (jaeb-herten@web.de ) wenden.

JAEB kurz erklärt

Der Jugendamtselternbeirat ist ein Zusammenschluss der Eltern-Beiräte der Kindertageseinrichtungen auf örtlicher Ebene. Der JAEB übernimmt die Interessensvertretung der Eltern gegenüber dem Jugendamt und den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Elterninitiativen als Träger der Kindertageseinrichtungen. In den jeweiligen Kitas wird jedes Jahr ein Elternbeirat gewählt. Die wählen dann Vertreterinnen und Vertreter für den Jugendamtselternbeirat.

Dabei geht es nicht um Einzelinteressen der Eltern oder jeweiligen Einrichtungen, sondern vielmehr um die Interessen der Eltern insgesamt. Auch werden nicht die Themen einzelner Einrichtungen bearbeitet, da dieses in die Zuständigkeit der Eltern-Beiräte vor Ort fällt. Es geht um Angelegenheiten, die über eine einzelne Einrichtung hinausgehen, wie zum Beispiel, ob Angebote und Betreuungsbedarfe zusammenpassen oder ob die besonderen Kinderinteressen beachtet werden.

Der JAEB hat eigene Mitwirkungsrechte, also ein Recht, in Fragen rund um die Kindertageseinrichtungen gehört zu werden. Aus diesem Grund ist der JAEB auch in der Arbeitsgemeinschaft nach §78 Achtes Sozialgesetzbuch und dem Jugendhilfeausschuss jeweils als beratendes Mitglied vertreten.

Kontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Anika Meierhenrich, Telefon: 02366 303-357, E-Mail: a.meierhenrich@herten.de


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Erstes Kennenlernen zwischen Jugendamt und Jugendamtselternbeirat

©  Stadt Herten
Erstes Kennenlernen zwischen Jugendamt und Jugendamtselternbeirat

Ulrike Bücker (auf dem Bild links) und Kirsten Wietoska (auf dem Bild rechts) von der Stadt Herten haben sich mit Jenin Lehrke, Anett Hilbert und Yvonne Große (v.l.n.r.) vom JAEB getroffen und sich über die zukünftige Zusammenarbeit ausgetauscht.