Meldungsdatum: 12.04.2023

Wohnraumförderung: 14 Millionen Euro für EN-Kreis

(pen) „Fördern, was Wohnungen schafft“: Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit seinem neuen Wohnraumförderungsprogramm die Schaffung, Modernisierung, Erhaltung und den Erwerb von Wohnraum mit zinsgünstigen Darlehen. Von 2023 bis 2027 stehen insgesamt 9 Milliarden Euro für NRW zur Verfügung – 1,6 Millionen alleine für das Jahr 2023. Dem Ennepe-Ruhr-Kreis wurde für dieses Jahr ein Fördervolumen von 14 Millionen Euro zugeteilt.

 

„Der Hauptschwerpunkt der öffentlichen Wohnraumförderung in NRW liegt in der bedarfsgerechten Neuschaffung und Modernisierung von bezahlbarem Mietwohnraum“, erklärt Petra Kindt, Sachgebietsleiterin der Wohnungsbauförderung beim Kreis, Ziel und Ausrichtung des neuen Förderprogramms. Den gestiegenen Grundstücks-, Bau- und Nebenkosten sowie der zunehmenden Zinsentwicklung wolle das Land so entgegenwirken und habe daher die Wohnraumförderbestimmungen noch einmal deutlich verbessert.

 

So können beispielsweise Investoren, wenn sie Mietwohnungen schaffen wollen, zinsgünstige Darlehen in Kombination mit Tilgungsnachlässen erhalten. Der Zinssatz bleibt dabei für die ersten fünf Jahre bei 0 Prozent und steigt dann auf lediglich 0,5 Prozent an. Auch die Grunddarlehen wurden um rund 15 Prozent deutlich angehoben. Je nach Zweckbindungszeitraum (25 oder 30 Jahre) müssen 30 bis 35 Prozent dieses Darlehens nicht zurückgezahlt werden.

 

Den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen: Gerade Familien mit geringeren Einkommen erhalten durch die Landesförderung trotz steigender Preise und Zinsen die Möglichkeit Immobilien zu erwerben. Zudem gibt es bei den Förderbedingungen in diesem Jahr eine Neuerung: Neben den Haushalten, die innerhalb der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen liegen und zu 100 Prozent förderfähig sind (Gruppe A), werden ab sofort auch Haushalte gefördert, die diese Grenze um maximal 40 Prozent überschreiten (Gruppe B). Die Förderung der Gruppe B fällt allerdings geringer aus.

 

Die Förderung erfolgt auch hier durch zinsgünstige Darlehen, die durch Tilgungsnachlässe nicht vollständig zurückgezahlt werden müssen. Diese attraktiven Darlehenskonditionen gibt es aber nicht nur für den Neubau von Wohnhäusern, sondern auch für den Kauf von älteren Wohnhäusern, die zwar bezugsbereit, aber ggf. sanierungsbedürftig sind.

 

Die Höhe des Grunddarlehens richtet sich nach dem Ort, in dem das Kaufobjekt oder das Baugrundstück liegt. Hinzu kommt ein Familienbonus je Kind bzw. schwerbehinderter Person sowie ggf. weitere Zusatzdarlehen für Barrierefreiheit oder eine besonders ökologische Bauweise. Sowohl das ortsbezogene Grunddarlehen sowie der Familienbonus wurden im Vergleich zum Vorjahr nochmals erheblich erhöht. Neu ist z. B., dass die Förderung nun auch für Haushalte mit mittleren Einkommen und Haushalte ohne Kinder oder auch Ein-Personen-Haushalte möglich ist.

 

Ob eine Förderung im Bereich der Eigentumsförderung möglich ist, sollten interessierte Haushalte zunächst mit dem Chancenprüfer der NRW.Bank prüfen (www.nrwbank; Chancenprüfer in die Suche eingeben).

 

Gefördert wird weiterhin auch die Modernisierung bestehenden Wohnraums. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, des Sicherheitsempfindens, der Barrierefreiheit und zur Anpassung an Klimafolgen sowie Maßnahmen zur Digitalisierung und der Verbesserung des Wohnumfeldes. Bei der Modernisierungsförderung von Mietwohnraum werden weiterhin bis zu 100 Prozent der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten gefördert.

 

Die neuen Förder- (WFB 2023) und Modernisierungsrichtlinie (RL Mod 2023) können auf der Internetseite des Ministeriums (www.mhkbd.nrw) heruntergeladen werden. Weitere Informationen zu dem Thema lassen sich auch unter folgendem Link auf der Internetseite des Kreises finden:  https://www.enkreis.de/kataster-umwelt/bauen-wohnen/wohnungswesen.

Pressekontakt: Kira Scheven