Meldungsdatum: 12.04.2023
Natur und Landschaft im Kreis Viersen werden in besonderem Maße durch die bäuerliche Landwirtschaft geprägt. Mit dem Kreiskulturlandschaftsprogramm schafft der Kreis Viersen den Rahmen, die erhaltungs- und schutzbedürftigen Lebensräume sowie die wertvollen Kulturlandschaften und Landschaftsteile unter zentraler Mithilfe der Landwirte und weiterer Landbewirtschafter zu pflegen und zu erhalten. Es stellt die Grundlage des Vertragsnaturschutzes im Kreis Viersen dar.
Das Antragsverfahren zum Förderprogramm Vertragsnaturschutz ist angelaufen. Bis zum 30.06.2023 können noch neue Anträge für den Vertragsnaturschutz gestellt werden. Die Vereinbarungen gelten dann ab 2024 zunächst für fünf Jahre.
Ziele des Vertragsnaturschutzes
Mit dem Kreiskulturlandschaftsprogramm möchte der Kreis Viersen Landwirte und Landbewirtschafter dafür gewinnen, auf freiwilliger Basis und gegen Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile auf schutzwürdigen Flächen eine naturschutzorientierte Nutzung und Pflege zu praktizieren. Kernstück sind freiwillige Vereinbarungen zur Extensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen mit dem Ziel, die Lebensbedingungen schutzwürdiger Arten und Lebensgemeinschaften zu verbessern. Viele Tier- und Pflanzenarten haben sich im Laufe ihrer Entwicklung an bestimmte extensive landwirtschaftliche Nutzungsformen angepasst, die heute zumeist unwirtschaftlich und somit verloren gegangen sind. Dieser Verlust hat zu einem Insektensterben geführt, was wiederum zu einem Rückgang der Vogelpopulation geführt hat. Für deren Erhaltung ist die Fortführung oder die Wiederaufnahme dieser Nutzungen erforderlich. Auf diesen Flächen finden dann etwa Insekten Nahrung und Rückzugsraum und dienen ihrerseits wieder als Nahrung für Vögel, wie die Feldlerche.
Die gemeinsame Agrarpolitik der EU bietet eine Vielzahl von Maßnahmen an (etwa Ökoregelungen, Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz). Mit der aktuellen Reform wurde die Palette der Möglichkeiten erweitert und die Prämien im Vertragsnaturschutz deutlich angehoben. Für einen Extensivacker oder den Ernteverzicht im Getreide werden ab 2023 jährlich ca. 1.500 Euro / ha bis 2.240 Euro / ha gezahlt, für einen mehrjährigen Blühstreifen bis zu 2.280 Euro / ha und Jahr.
Interessierte Landwirte und Landbewirtschafter erhalten beim Kreis Viersen und der Landwirtschaftskammer Beratung zu möglichen Maßnahmen sowie der Antragstellung. Diese erfolgt seit 2023 elektronisch über das ELAN-Verfahren bei der Landwirtschaftskammer.
Weitere Informationen sind hier zu finden: https://www.kreis-viersen.de/service/dienstleistungen/vertragsnaturschutz-und-kreiskulturlandschaftsprogramm
Auskunft erteilen folgende Ansprechpartner beim Kreis Viersen:
Albert Erkens
Tel.: 02162 – 39 13 28
Mail: albert.erkens@kreis-viersen.de
Bettina Maier
Tel.: 02162 – 39 21 17
Mail: bettina.maier@kreis-viersen.de
Ansprechpartner bei der Landwirtschaftskammer NRW:
Ulrich Claßen
Tel. 02162 – 370 684
Mail: ulrich.classen@lwk.nrw.de
https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/hinweise/elan-2023.htm
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