Unna, den 13. April 2023
Bornekampstraße ist Unnas nächste Fahrradstraße
An einer Stelle ändert sich die Vorfahrtsregelung.
Vorrang für den Radverkehr gilt ab sofort auf der Bornekampstraße. Mit Schildern und Piktogrammen ist die Bornekampstraße vom Ostring bis zur Talstraße jetzt offiziell als Fahrradstraße ausgewiesen. Was sich dort jetzt für den Verkehr ändert und welche Regeln auf Fahrradstraßen generell zu beachten sind: Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.
Wie viele Fahrradstraßen gibt es jetzt in Unna?
Die Bornekampstraße ist bereits die vierte Fahrradstraße im Stadtgebiet der Kreisstadt Unna – und ein weiterer Schritt auf dem Weg, den Radverkehr in Unna zu fördern. Weitere Fahrradstraßen gibt es im Bereich der Platanenallee, Döbelner Straße (Platanenallee bis Palaiseaustraße) und der Königsborner Straße (A1-Brücke Massen bis Afferder Weg).
Welche Regeln gelten auf den Fahrradstraßen?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Pkw und Motorräder dürfen die Straße zwar bei entsprechender Beschilderung weiter benutzen, dürfen aber den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radlerinnen und Radler nebeneinander fahren – was auf einer Fahrradstraße ausdrücklich erlaubt ist. Die gesamte Fahrbahnbreite ist für den Radverkehr reserviert. Die Benutzung von Fahrradstraßen ist auch mit E-Scootern erlaubt.
Was ändert sich nun konkret für den Verkehr auf der Bornekampstraße?
Neben der nun vorgeschriebenen besonderen Rücksichtnahme auf Radfahrende müssen Autofahrende sich an einer Stelle auf eine geänderte Vorfahrtsregelung einstellen. Bislang galt an der Kreuzung Bornekampstraße/An der Steinkuhle rechts vor links. Nun hat Vorfahrt, wer auf der Bornekampstraße unterwegs ist. Nicht geändert hat sich freilich die zulässige Höchstgeschwindigkeit: Sie lag auch vor der Ausweisung der Fahrradstraße schon bei Tempo 30.
Darf man an der Bornekampstraße auch weiterhin parken?
Ja, an der Parkregelung hat sich nichts geändert. Das heißt: In den entsprechend ausgewiesenen Bereichen am Straßenrand dürfen Anwohnerinnen und Anwohner mit Parkausweis ebenso parken wie andere Autos. Montags bis freitags im Zeitraum von 7 bis 19 Uhr ist die Parkdauer allerdings auf drei Stunden (mit Parkscheibe) beschränkt.
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