Einen Nachweis im Umgang mit Lebensmitteln (Belehrungen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes) können Bürgerinnen und Bürger jetzt in einem Online-Seminar erlangen. Das Angebot kann direkt und ohne Terminvereinbarung genutzt werden, teilt der Landkreis Leer mit. Für das digitale Angebot gibt es online Bezahlmöglichkeiten.
Wenn Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, sind sie verpflichtet, maximal drei Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. In der Belehrung erfahren sie, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit aufgrund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf. Bürgerinnen und Bürger erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Erstbelehrung, die der Arbeitgeber vor einem Tätigkeitsantritt benötigt.
Mit diesem Angebot baut der Landkreis Leer sein digitales Angebot über das Online-Verwaltungsportal OpenKreishaus weiter aus. Einwohnerinnen und Einwohner können das Portal über die Internetseite des Landkreises Leer (www.landkreis-leer.de) oder direkt unter https://openkreishaus.lkleer.de aufrufen und ergänzend zur persönlichen Beratung auf die bereits vorhandenen Online-Dienstleistungen zugreifen.
Weitere Informationen zum Online-Seminar gibt es direkt über folgenden Link:
https://openkreishaus.lkleer.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/7700/show
Landkreis Leer
-Der Landrat-
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