Meldungsdatum: 20.04.2023
In der Stadt Winterberg soll im Interesse des Gewässerschutzes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen „Ruhrdamm“ und „Ruhrwiesen“ der Stadtwerke Winterberg ein Wasserschutzgebiet festgesetzt werden. Betroffen ist die Gemarkung Winterberg mit den Fluren 6, 7, 8, 9 und 10.
Es ist beabsichtigt, das Wasserschutzgebiet in zwei Fassungsbereiche (Schutzzone I), eine engere Zone (Schutzzone II) und eine weitere Zone (Schutzzone III) zu unterteilen. Innerhalb der Schutzzonen werden bestimmte Handlungen von Genehmigungen der zuständigen Wasserbehörde abhängig gemacht oder verboten sowie bestimmte Duldungspflichten angeordnet.
Der Entwurf mit den dazugehörigen Unterlagen ist von Dienstag, 2. Mai, bis einschließlich Donnerstag, 1. Juni, einsehbar. Unter www.hochsauerlandkreis.de, Suchbegriff „Wasserschutzgebiete“, sind in dem Zeitraum die Planungen veröffentlicht. Zusätzlich liegen die Unterlagen während der jeweiligen Öffnungszeiten an folgenden Stellen aus:
Bis einschließlich Donnerstag, 15. Juni, können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Der Kreistag wird zum Schluss des Verfahrens über den Erlass der Wasserschutzgebiets-Verordnung entscheiden. Weitere Informationen sind bei der Unteren Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises erhältlich
Pressestelle Hochsauerlandkreis
Martin Reuther (V.i.S.d.P.)
Steinstraße 27
59872 Meschede
Fon: 0291/94-1458
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