Die Stadt Cuxhaven weist auf die Leinenpflicht für Hunde beim Besuch der städtischen Friedhöfe hin.
Für eine konfliktfreie Nutzung der städtischen Friedhöfe durch Angehörige von Bestatteten und Besuchern ist es geboten, dass Hunde angeleint werden, so Martin Wiebusch, der Abteilungsleiter Grünflächen und Friedhöfe.
Von der überwiegenden Anzahl der Hundebesitzerinnen und –besitzern erfolgt diese auch verantwortungsvoll. Allerdings sei festzustellen, dass insbesondere am Wochenende Hunde auch schon mal fei auf den Friedhöfen laufen gelassen werden würden, berichtet Martin Wiebusch.
Dieses kann dann zu Konfliktsituationen mit Friedhofsbesuchern und ggf. sogar zu Beschädigungen an Gräbern führen.
Vor diesem Hintergrund weist die Stadt Cuxhaven auf die bestehende ganzjährige Leinenpflicht für Hunde auf den städtischen Friedhöfen hin.
Für einen freien Hundeauslauf, hat die Stadt Cuxhaven z. B. im Schlossgarten extra eine gesonderte Fläche geschaffen.