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Unna, den 05. Mai 2023

Erweiterte Sprechzeiten der Bauordnung ab dem 8. Mai

Der Bereich Bauordnung der Kreisstadt Unna wird ab dem 8. Mai für inhaltliche Fragen zu laufenden Bauantragsverfahren zunächst wieder täglich erreichbar sein. Unter der Rufnummer 02303 103-550 ist ab dem 8. Mai täglich in der Zeit von 10.30 bis 11.30 Uhr eine Ansprechbarkeit gewährleistet. Hierdurch soll Gelegenheit gegeben werden, konkrete Rückfragen zu laufenden Bauantragsverfahren stellen zu können. Diese werden dann an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet, die sich bei den Anfragenden zurückmeldet. Es erfolgt keine allgemeine Bauberatung oder Beratung im Vorfeld einer Antragstellung. Bei diesbezüglichen Fragen werden Bauinteressierte gebeten, sich an Bauvorlageberechtigte (z.B. Architekten, Bauingenieure) zu wenden. Aufgrund der weiterhin hohen Auslastung im Bereich Bauordnung wird gebeten, von reinen Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen.

Durch langfristige Personalausfälle, Fluktuation, Probleme bei der Personalbeschaffung aufgrund des Fachkräftemangels und die Überlastung der verbleibenden Mitarbeitenden hatte die Kreisstadt Unna im September 2022 die Servicezeiten im Bereich Bauordnung auf eine telefonische Sprechstunde von einer Stunde pro Woche eingeschränkt, um eine Bearbeitung der Bauanträge sowie die ordnungsbehördliche Gefahrenabwehr auch weiterhin gewährleisten zu können. Inzwischen konnten einige Stellen nachbesetzt werden. Eine weitere Verbesserung der Situation wird mittelfristig durch die im April 2023 erfolgte Übertragung bestimmter Aufgaben auf den Kreis Unna und die derzeit laufende Organisationsuntersuchung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (gpa) NRW erwartet.



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