Meldungsdatum: 04.05.2023
Jedes Jahr im Frühling stehen Jäger, Landwirte und Lohnunternehmer vor einer gemeinsamen Herausforderung: Der Mahdtermin von Grünland, Ackergras und auch von Energiepflanzen wie Grünroggen fällt in die Brut- und Setzzeit vieler heimischer Wildtiere. Um trotz des Zusammentreffens dieser beiden Termine Wildverluste zu vermeiden, weist der Kreis Borken auf das Verbot des Landesnaturschutzgesetzes hin, bei der Mahd auf Grünlandflächen ab einem Hektar Größe von außen nach innen zu mähen. Stattdessen sei die Mähweise „von innen nach außen“ die zentrale Schutzmaßnahme für Wildtiere während des eigentlichen Mahdvorgangs, betont der Kreis.
Dieses Verfahren biete den Tieren die Möglichkeit zur Flucht. Im Einzelfall könne es bei schmalen und langen Parzellen sinnvoll sein, erst die Vorgewende und dann die Längsseiten nach außen zu mähen. Für besondere lange oder straßennahe Parzellen sei ggf. eine „Zick-Zack-Mähtechnik“ bei Frontschneidewerken von der Straße hin zum hinteren Grundstückende sinnvoll. Für besonders große Parzellen könne überdies eine Aufteilung in einzelne Mähabschnitte sinnvoll sein.
Viele Hegeringe im Kreis Borken bieten Landwirten und Lohnunternehmen überdies kostenlos Drohnenbefliegungen vor der Mahd an. Über die Wärmebildkamera an der Drohne werden insbesondere Rehkitze, Hasen aber auch Wiesenvogelgelege (zum Beispiel Brachvogel und Uferschnepfen) erkannt. Somit leisten die Drohnenbefliegungen vor der Mahd einen hervorragenden Beitrag zum Schutz der heimischen Tierwelt und dienen gleichzeitig zur Qualitätssicherung des Grünschnitts.
Pressekontakt: Karlheinz Gördes, Tel.: 0 28 61 / 681-2424
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