Meldungsdatum: 08.05.2023

Mehr als 100 Bewerbungen in Ahaus für das Schöffenamt

Bürgermeisterin Voß dankt für das große Interesse

Von Anfang Februar bis Ende April waren die Ahauser Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich für das Schöffenamt zu bewerben. Das Interesse der Ahauserinnen und Ahauser an der ehrenamtlichen Richtertätigkeit ist groß. „Es freut mich sehr, dass 102 Ahauser Bürgerinnen und Bürger über den eigenen Tellerrand schauen und Verantwortung übernehmen wollen, denn ehrenamtliches Engagement hat für Ahaus einen unschätzbaren Wert. Für das große Interesse am Schöffenamt bedanke ich mich bei allen Bewerberinnen und Bewerbern recht herzlich“, so Bürgermeisterin Karola Voß.

Das Büro der Bürgermeisterin prüfte zunächst die Voraussetzungen der Bewerber*innen für die Übernahme des Schöffenamtes. Am 3. Mai hat der Rat der Stadt Ahaus die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 beschlossen. Die Liste kann nun vom 9. bis zum 15. Mai im Bürgerservice des Rathauses der Stadt Ahaus sowie online (bit.ly/SchoeffenwahlAhaus2023) eingesehen werden. Einspruch gegen die Vorschlagsliste kann mit Begründung gem. §§ 31 – 34 Gerichtsverfassungsgesetz schriftlich erhoben werden. Die Einspruchsfrist endet am 22. Mai. Anschließend werden die Unterlagen aufbereitet und an das Amtsgericht Ahaus übermittelt.

Die Stadtverwaltung ist für die Aufstellung der Vorschlagsliste zuständig. Das Wahlverfahren selbst obliegt dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Ahaus. Dieser Ausschuss entscheidet im September/Oktober, wer als eine*r der 38 Schöff*innen am Amtsgericht Ahaus oder am Landgericht Münster zum Einsatz kommt. Im November/Dezember werden die Bewerber über den Ausgang ihrer Bewerbung informiert.


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