Meldungsdatum: 05.05.2023

Vogelgrippe: Stadt Kassel hebt Stallpflicht für Geflügel im Risikogebiet der Fuldaauen auf

Für Geflügelhalter in Kassel treten ab Samstag, 6. Mai 2023, Erleichterungen in Kraft. Die Stallpflicht und das Verbringungsverbot von Geflügel im ornithologischen Risikogebiet der Stadt Kassel werden auf Anordnung des Amtes für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit (Veterinäramt) aufgehoben.

Nachdem das Vogelgrippe-Virus am 18. Januar 2023 bei einer kranken Graugans im Kasseler Risikogebiet (Bereich der Fuldaauen) nachgewiesen worden war, hatte das Veterinäramt eine Stallpflicht für Geflügel in diesem Gebiet angeordnet, um einen Ausbruch der gefährlichen Tierseuche bei Hausgeflügel zu verhindern. Zusätzlich wurde das sogenannte Geflügelpest-Monitoring bei Wasserwildvögeln deutlich intensiviert: Die Zahl der wöchentlichen Probenahmen war verdoppelt worden. Dennoch ist in keiner der insgesamt 30 Wildvogel-Proben, die im Zeitraum nach dem 18. Januar bis Anfang Mai 2023 im ornithologischen Risikogebiet entnommen wurden, aviäres Influenzavirus nachgewiesen worden.

 

„Es ist somit davon auszugehen, dass sich das Geflügelpest-Virus in dem Gebiet nicht weiter ausgebreitet bzw. nicht etabliert hat. Daher ist es derzeit vertretbar, die für das Risikogebiet angeordneten Schutzmaßnahmen vollständig aufzuheben. Die allgemein gültigen Biosicherheitsmaßnahmen sind jedoch unabhängig davon weiterhin einzuhalten“, erläutert Dr. Heiko Purkl, Leiter der Abteilung Tierseuchenbekämpfung bei der Stadt Kassel.

 

Richtungsweisend für die Entscheidung zur Aufhebung der Stallpflicht war auch, dass die Gefahr einer Neueinschleppung von Geflügelpestviren in das ornithologische Risikogebiet durch Wildvögel in den nächsten Wochen voraussichtlich weiter sinken wird, da sich der Vogelzug bereits im Abschluss befindet. Aufgrund der zunehmend wärmeren Temperaturen und der stärkeren UV-Strahlung verringert sich auch die Infektiosität von Influenza-Viren.

 

Trotz des zu erwartenden sinkenden Risikos weist das Veterinäramt daraufhin, dass die Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest weiterhin grundsätzlich hoch ist, wenn keine allgemeinen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Das Virus wird dem Anschein nach immer mehr – auch über die wärmere Jahreszeit hinweg – zu einer stetigen Bedrohung für Hausflügelbestände.

 

Weiterhin Biosicherheitsmaßnahmen einhalten:

Unabhängig von der Aufhebung der Stallpflicht müssen weiterhin die bekannten Vorsorgemaßnahmen strikt eingehalten werden, um Hausgeflügel bestmöglich vor der Geflügelpest zu schützen.

Folgende Biosicherheitsmaßnahmen müssen alle Geflügelhalter, also auch Kleinst- und Hobbyhalter, weiterhin ständig einhalten:

 

Geflügelhaltung anmelden

Wer sein Geflügel noch nicht beim Veterinäramt und bei der Hessischen Tierseuchenkasse angemeldet hat, muss dies schleunigst nachholen. Die entsprechenden Meldebögen sind auf der Internetseite www.kassel.de (Eingabe Suchfunktion: „Geflügel“ oder „Geflügelpest“) zu finden.

 

Umgang mit toten Wildvögeln
Wer tote oder kranke Wildvögel der folgenden Arten findet, sollte dies dem Veterinäramt mitteilen, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann:

Das Veterinäramt der Stadt Kassel ist telefonisch erreichbar unter 0561/ 787 3336 oder per E-Mail veterinaer@kassel.de.

 

Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten in einem bestimmten Areal innerhalb kurzer Zeit tot aufgefunden werden.

 

Informationen und verschiedene Merkblätter zum Thema Vogelgrippe und Geflügelhaltung sind auf der Homepage der Stadt Kassel www.kassel.de (Eingabe Suchfunktion: „Geflügel“ oder „Geflügelpest“) eingestellt.