Meldungsdatum: 11.05.2023
Drei städtische Grundschulen in Ahaus benötigen auf absehbare Zeit mehr Platz für die wachsende Schülerzahl. Ferner gilt es an allen Schulen Vorbereitungen zu treffen, um auf den kommenden Rechtsanspruch im Ganztag ab 2026 vorbereitet zu sein. Betroffen sind aufgrund der reinen Schülerzahlbetrachtung die Wessumer Gottfried-von-Kappenberg-Schule, die Wüllener Andreasschule und die Alstätter Katharinenschule. Im Rahmen der Ahauser Schulentwicklungsplanung sollen die Mehrbedarfe aufgrund der Schülerzahlenentwicklung laut Ratsbeschluss und auf Empfehlung des Schulausschusses wie folgt an diesen Schulen umgesetzt werden:
Für die dreizügige Gottfried-von-Kappenberg-Schule in Wessum prognostiziert die Schulentwicklungsplanung Zunahme der Schülerzahlen auf nahezu vier Züge bis zum Schuljahr 2026/2027. In den nachfolgenden Jahren werde die Dreizügigkeit regelmäßig überschritten, volle vier Züge aber nicht erreicht. Im Zuge der geplanten grundlegenden Renovierung der Schulgebäude soll die Schule für ein Raumangebot von bis zu 4 Zügen erweiternd ausgebaut werden.
Die Schulentwicklungsplanung hält für die zweizügige Andreasschule eine mögliche Überschreitung der Zweizügigkeit in einzelnen Schuljahren, insbesondere gegen Ende des Prognosezeitraums für wahrscheinlich. Sie prognostiziert auch für die nächsten Jahre überdurchschnittlich hohe Klassenfrequenzen. Im Rahmen der bereits laufenden Renovierung des Schulgebäudes werden deshalb für einzelne Überschreitungen der Grundzügigkeit zusätzliche Raumkapazitäten für einen weiteren halben Zug geschaffen.
Aufgrund von höheren Zugängen aus den Neubaugebieten Deventer Weg, Gerwinghook, Öddingstraße prognostiziert die Schulentwicklungsplanung für die zweizügige Alstätter Katharinenschule, dass sie ihre Zügigkeit in einzelnen Jahren überschreitet. Im Rahmen der geplanten Renovierung des Schulgebäudes sollen deshalb zusätzliche Raumkapazitäten zur Erhöhung der Aufnahmekapazität in den unmittelbar an die Grundschule angrenzenden freiwerdenden Räumen der Kindertagesstätte Wilde Wiese für einen halben Zug geschaffen werden.
Die Schulentwicklungsplanung für die insgesamt sieben städtischen Grundschulen in Ahaus prognostiziert mittelfristig einen Anstieg der Anzahl der Schüler*innen in einer Größenordnung von etwa zweieinhalb Zügen. Diese Einschätzung basiert auf einer sorgfältigen differenzierten Analyse der demografischen Entwicklungen in Ahaus sowie der aktuellen Schülerzahlen und Klassenstärken.
Der Anstieg der Schülerzahlen sowie auch die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Betreuung ab 2026 an allen städtischen Grundschulen bringt Herausforderungen mit sich, sowohl für die Schulen selbst als auch für den Schulträger. Die Schulen und das Land NRW müssen einerseits sicherstellen, dass sie über genügend Lehrkräfte verfügen, um den steigenden Bedarf zu decken. Zudem müssen sie sicherstellen, dass sie ihre pädagogischen Konzepte und Lehrmethoden entsprechend anpassen, um den verändernden Bedarfen und Bedürfnissen der wachsenden Schülerschaft sowie des Betreuungsbedarfes im Ganztag gerecht zu werden.
Auf Schulträgerebene bedeutet der prognostizierte Anstieg der Schülerzahlen, dass die Stadt Ahaus auch weiterhin sehr intensiv in die Schulinfrastruktur investieren muss. Neue Klassen-, Funktions- und Betreuungsräume müssen zwingend an allen städtischen Grundschulen gebaut oder bestehende Räumlichkeiten erweitert werden, um den ermittelten Bedarf zu decken.
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