Meldungsdatum: 17.05.2023

Verwaltung will Grundstücksvergabe vereinfachen

Stadtkämmerin Christine Zeller schlägt ein vereinfachtes Bewerbungsverfahren für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken zur Förderung der Eigentumsbildung und im Erbbaurecht vor. Auch die Vergabekriterien sollen aktualisiert werden. Unter anderem sollen Bewerberinnen und Bewerber ihre Anträge künftig online über ein Web-Formular stellen können und müssen keine händisch unterschriebenen Dokumente mehr einreichen. Für die Überprüfung der Einkommensverhältnisse soll die Vorlage des Steuerbescheides reichen, und wer einen Wohnberechtigungsschein besitzt, soll gar keinen Einkommensnachweis mehr beibringen müssen.

„Wir möchten die Grundstücksvergabe mit mehr Digitalisierung einfacher und schneller machen“, erklärt Zeller zu ihrer Verwaltungsvorlage. Sie wird derzeit an die politischen Gremien kommuniziert und soll am 24. Mai im Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft eingebracht werden, so dass der Rat am 14. Juni darüber entscheiden könnte.

In den kommenden Jahren wird das vom Rat beschlossene Baulandprogramm in Münster weiterhin Grundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung vorsehen (Doppelhaushälften, Reihenhäuser, freistehende Einfamilienhäuser). Dabei vergibt die Stadt Münster die Baugrundstücke nach einem klaren Kriterienkatalog. Dieser berücksichtigt unter anderem, ob Wohnraum für Pflegebedürftige entstehen soll, ob die Interessenten sich ehrenamtlich engagieren und ob ihr Arbeitsplatz in Münster ist. Neu: Auch eine Homeoffice-Tätigkeit in Münster soll anerkannt werden.

Der Kaufpreis hängt wiederum wie gehabt vom Einkommen ab. Im Höchstfall müssen die Käuferinnen und Käufer den Bodenwert zahlen. Abschläge erhält, wer weniger verdient, wobei die Einkommensgrenzen sich am neuen KFW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ orientieren, das die Bundesregierung zum 1. Juni angekündigt hat.

Zeller ist davon überzeugt, dass mit der regelmäßigen Überprüfung der Richtlinien und den damit einhergehenden Anpassungen die Grundstücksvergabe noch fairer gelingen kann.“ Bewerbungen und Unterlagen können erst wieder eingereicht werden, wenn das nächste Vergabeverfahren beginnt. Hierzu wird die Stadtverwaltung gesondert informieren.

 

Pressekontakt: Thomas Reisener