Meldungsdatum: 22.05.2023

Grundsteuer-Reform: Stadt ruft erneut zur Abgabe auf

Die Stadt Haltern am See appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt nachzuholen.

„Beim Finanzamt sind immer noch nicht alle Erklärungen eingegangen. Dies ist aber nötig damit die Städte und Gemeinden mit Unterstützung des Landes die neuen Hebesätze bestimmen können. Als Kommune sind wir dringend auf die Einnahmen der Grundsteuer angewiesen. Damit sichern wir den Betrieb der Kindergärten, Schwimmbäder und unserer Schulen“, so Halterns Kämmerer Dirk Meussen. 

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Ende Februar haben die Finanzämter begonnen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, an die Abgabe zu erinnern.

„Sollten Sie bereits abgegeben, aber dennoch ein Erinnerungsschreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt“, erklärt der Kämmerer: „In vielen Fällen lässt sich der Sachverhalt am Telefon schnell klären. Es kann zum Beispiel bei der Eingabe ein Zahlendreher passiert sein oder es ist versehentlich das falsche Aktenzeichen angegeben worden.“

Die Finanzämter unterstützen mit einem ausführlichen Online-Angebot unter www.grundsteuer.nrw.de. Dort gibt es alle wichtigen Informationen sowie Erklärvideos und Klick-Anleitungen für die Abgabe der Erklärung mit ELSTER. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert oder die Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen. Zudem ist dort ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zu finden.

Für individuelle Rückfragen steht die Grundsteuer-Hotline Montag bis Freitag zur Verfügung. Der direkte Kontakt mit den Experten klappt am besten nach 13 Uhr. Die Hotline des Finanzamts Marl ist unter der Rufnummer 02365-516-1959 zu erreichen.

 

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts und zum weiteren Ablauf wissen müssen: