Meldungsdatum: 25.05.2023

In der Ahauser Fußgängerzone und auf Friedhöfen ist Radfahren verboten

Hinweis der Stadt Ahaus, weil immer wieder dagegen verstoßen wird

Radfahren in der Ahauser Fußgängerzone ist untersagt. Darauf weisen Verbotsschilder an den Zugängen hin. Dennoch wird dies oft ignoriert und damit die Sicherheit in der Fußgängerzone gefährdet. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Ahaus hin und appelliert an Radfahrer*innen, ihr Fahrrad in der Fußgängerzone zu schieben. Gleiches gilt für städtische Friedhöfe. Auch dort ist das Radfahren verboten und auch dort wird regelmäßig dagegen verstoßen.


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Radfahrverbot in der Ahauser Fußgängerzone

©  Stadt Ahaus - Stefan Hilbring
Radfahrverbot in der Ahauser Fußgängerzone

Radfahrverbot in der Ahauser Fußgängerzone