Meldungsdatum: 05.06.2023

BAföG-Anträge jetzt stellen

Rund zwei Millionen Euro Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wurden 2022 im Märkischen Kreis ausgezahlt. Schülerinnen und Schüler, die mit ihrer Ausbildung im August oder September starten, sollten bereits jetzt BAföG beantragen. Darauf weist der Märkische Kreis hin.

Der frühe Vogel fängt den Wurm – das alte Sprichwort gilt auch beim Beantragen von BAföG. Deshalb rät der Märkische Kreis: Wer im August oder September mit der Ausbildung beginnt, sollte bereits jetzt BAföG-Leistungen bei den zuständigen Stellen beantragen.

Insbesondere Schülerinnen und Schüler, die für den gesicherten Lebensunterhalt auf BAföG angewiesen sind, sollten schon jetzt aktiv werden. Denn: Wer BAföG erst nach Beginn der Ausbildung beantragt, kann bares Geld verlieren. Ausbildungsförderung wird ab Beginn der Ausbildung geleistet, frühestens jedoch vom Antragsmonat an.

Mit einem frühzeitigen Antrag lassen sich auch verzögerte Bearbeitungen verringern. „Erfahrungsgemäß gehen zu Beginn des Ausbildungsjahres viele Anträge ein. Mit einem frühzeitig gestellten und vollständigen Antrag kann aber sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler die finanziellen Leistungen zügig erhalten und unbesorgt in die Ausbildung starten können“, sagt Uwe Lenczewski von der BAföG-Stelle des Märkischen Kreises. 

714 Anträge sind im vergangenen Jahr beim Märkischen Kreis eingegangen. 167 Anträge mussten abgelehnt werden, zehn wurden zurückgezogen. Insgesamt rund zwei Millionen Euro der staatlichen Unterstützung wurden 2022 im Märkischen Kreis ausgezahlt.

Schüler-BAföG und weitere Fördermöglichkeiten

Die Leistungen für Schülerinnen und Schüler werden als Zuschüsse gezahlt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Schüler-BAföG ist vom Einkommen und Vermögen der Auszubildenden sowie in der Regel vom Einkommen der Eltern abhängig.

Im August 2022 wurden erhebliche Verbesserungen vorgenommen. So wurden die Einkommensgrenzen beim Einkommen der Eltern und der Auszubildenden sowie die Bedarfssätze deutlich angehoben. Die Altersgrenze von 30 Jahren für den Beginn einer förderungsfähigen Ausbildung wurde auf 45 Jahre hochgesetzt. Der Freibetrag vom eigenen Vermögen der Auszubildenden beträgt jetzt 15.000 Euro. Für Auszubildende, die das 30. Lebensjahr bereits vollendet haben, bleiben 45.000 Euro vom Vermögen anrechnungsfrei.

Die Höhe der monatlichen Schüler-BAföG-Sätze beträgt aktuell zwischen 262 und 781 Euro.

Neben dem Schüler-BAföG sieht der Gesetzgeber weitere Fördermöglichkeiten vor. So haben junge Frauen und Männer, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren und nicht mehr bei den Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Hierfür sind die örtlichen Agenturen für Arbeit zuständig.

Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen finden ihre Ansprechpartner zum Thema Ausbildungsförderung bei den jeweiligen Studierendenwerken ihres Studienortes. Bei Fragen zum so genannten Aufstiegs-BAföG können sich Interessierte an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, wenden. Die Beratung und Antragsannahme erfolgt auch durch die Kammern der jeweiligen Berufsbereiche. Informationen und Antragsunterlagen hierzu sind unter www.aufstiegs-bafoeg.de zu finden.

Weitere Informationen über förderfähige Ausbildungen und erforderliche Antragsunterlagen und Formblätter sowie einen Link für die Online-Antragstellung gibt es auf der Internetseite des Märkischen Kreises: https://t1p.de/ibieb.

 

Pressekontakt: Ursula Erkens 02351 966 6149


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Rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn sollte ein BAföG-Antrag gestellt werden. Foto: Raffi Derian/Märkischer Kreis

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Rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn sollte ein BAföG-Antrag gestellt werden. Foto: Raffi Derian/Märkischer Kreis