Meldungsdatum: 07.06.2023

Stenglingser Weg: Von Lasbeck bis Wendeanlage als Einbahnstraße

Der Stenglingser Weg ist zwischen der Kreuzung Lasbecker Weg und des in 2019 errichteten Wendebereiches im Industriegebiet Stenglingsen ab sofort als Einbahnstraße ausgewiesen.
Der etwa 230 Meter lange Abschnitt musste bis dato wegen des Neubaus der Brücke in Lasbeck und wegen Tragfähigkeitsbeeinträchtigungen an der parallel verlaufenden Stützwand gesperrt bleiben. Nach der letzten Brückenhauptprüfung wurde empfohlen, die Befahrbarkeit des Weges auf Fahrzeuge bis zu 3 Tonnen zu begrenzen. Eine ursprünglich angedachte Komplettsperrung dieses Abschnitts für den Kraftfahrzeugverkehr wurde nach Gesprächen mit der Bürgerschaft und der Politik von der Verwaltung aufgegeben.
Jetzt wurde der Abschnitt zwischen der Kreuzung Lasbecker Weg und der Wendeanlage ausschließlich für PKW bis maximal 3 Tonnen freigegeben. Wegen der nicht ausreichenden Breite dieses Abschnitts wird der PKW-Verkehr allerdings als Einbahnstraße von Lasbeck in Richtung Letmathe geführt. Rettungskräfte und der Radverkehr können den Bereich in beide Richtungen befahren.

Zur Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden wurde eine neue Schutzplanke mit einem aufgesetzten Holmgeländer errichtet. Für Fußgängerinnen und Fußgänger ist ein gesicherter, von der Fahrbahn abgetrennter Gehweg von  1,5 Metern Breite mit Leitpfosten vorgesehen. Die Straßenbeleuchtung sowie der Fußgängerüberweg am Parkplatz an der Wendeanlage bleiben bestehen.

Ansprechpartner beim Bereich Tiefbau ist Steffen Mehrens. Er ist telefonisch unter 02371 217-2737 oder per E-Mail an steffen.mehrens@iserlohn.de zu erreichen.


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Stenglingser Weg - Einbahnstraßenregelung

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Stenglingser Weg - Einbahnstraßenregelung

Von Lasbeck in Richtung Letmathe gilt auf einem Teil des Stenglingser Weges ab sofort „Einbahnstraße“.


Stenglingser Weg - Einbahnstraßenregelung

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Stenglingser Weg - Einbahnstraßenregelung

Am Wendeplatz am Stenglinser Weg endet die „neue“ Einbahnstraße aus Richtung Lasbeck.


Stenglingser Weg - Einbahnstraßenregelung

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Stenglingser Weg - Einbahnstraßenregelung

Für Fußgänger wurde ein 1,5 Meter breiter Bereich abgeteilt. Eine neue Schutzplanke mit einem aufgesetzten Holmgeländer sorgt für mehr Sicherheit.